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Schlichtung im Maler- und Lackiererhandwerk gescheitert


  

(24.11.2022; Hinweis vom 8.12.2022: Tarifeinigung im Maler- und Lackiererhandwerk) Nach 18-stündigen Schlichtungs-Verhandlungen für das Maler- und Lackiererhandwerk sind die Tarifparteien vergangene Nacht (24. November) ohne Ergebnis auseinandergegangen. Ende Mai 2022 war der Tarifvertrag ausgelaufen.

Markus Heineke vom Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und Verhandlungsführer auf Seiten der Arbeitgeber kommentierte: „Gewerkschaft verzichtet auf 5.000 Euro pro Arbeitnehmer.“ Aus seiner Sicht waren die Vorstellungen der IG BAU „vollkommen überzogen“. So hätten die Arbeitgeber „für 2023-2024 satte 7 Prozent Tariferhöhung plus 1.150 Euro steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung auf den Tisch gelegt.“ Das Angebot der Arbeitgeber hätte damit ungefähr auf Höhe des von derselben Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertrages für das Dachdeckerhandwerk gelegen - siehe auch den Beitrag „Tarifeinigung im Dachdeckerhandwerk“ vom 2.11.2022.

Aus Sicht der IG BAU hatte allerdings „der Bundesverband Farbe, Gestaltung Bautenschutz für die sieben Monate bis Ende dieses Jahres keine Lohnerhöhung angeboten, sondern eine Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro. Ab Januar 2023 boten sie für zwölf Monate ein Plus von 5% und ab Januar 2024 noch einmal ein Plus von 2% an.“

Carsten Burckhardt, Mitglied im Bundesvorstand der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und Verhandlungsführer auf Arbeitnehmerseite, zeigte sich verärgert: „Das ist schon unglaublich, die rund 150.000 Beschäftigten im Maler- und Lackierhandwerk bei der jetzigen Wirtschaftslage so im Regen stehen zu lassen. Die Inflationsrate geht durch die Decke und die Energiepreise sind schon längst durchgestoßen und die Arbeitgeber*innen bieten gerade einmal eine Lohnerhöhung von 2,7 Prozent aufs Jahr gerechnet an, eine Frechheit.“

„Bei aller Liebe, bei solch einem Reallohnverlust kann ich keinen Abschluss verantworten. Wenn man sich mal so umschaut, was es derzeit in anderen Branchen an Abschlüssen gibt, dann ist das hier nicht mal Dumping. Wie man so Fachkräfte für die Branche gewinnen und halten will, bleibt das Geheimnis der Arbeitgeber*innen“, resümierte Herr Burckhardt. So lasse sich der akute Sanierungstau in Deutschland nicht abarbeiten.

Jetzt gilt der alte Tarifvertrag für alle Mitglieder der IG BAU, die in tarifgebundenen Betrieben arbeiten, weiter. Für alle anderen und bei Neueinstellungen gilt der gesetzliche Mindestlohn. Auch der Branchenmindestlohn findet keine Fortsetzung. „Das ist besonders schlimm, denn jetzt werden die Arbeitnehmerüberlassungen wieder ihr Geschäft wittern“, erwartet Herr Burckhardt.

Die zuständige Bundesfachgruppe in der IG BAU und der Bundesvorstand wollen sich in den nächsten Wochen über das weitere Vorgehen beraten.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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