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Schornsteinfeger wollen/müssen ihr Leistungsangebot erweitern

(31.10.2008) Das neue Schornsteinfegergesetz ist beschlossene Sache. Es soll ab Dezember 2008 in Kraft gesetzt werden. Im Hinblick auf den bevorstehenden freien Wettbewerb wird den Schornsteinfegern allerdings eine Übergangsfrist bis 2013 eingeräumt. In diesen vier Jahren können sich die Betriebe Zusatzqualifikationen aneignen, um künftig konkurrenzfähig zu werden. Mögliche Zukunftsfelder für das Schornsteinfeger-Handwerk liegen nach Ansicht des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) ...

  • in der energetischen Beratung,
  • dem hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen (siehe dazu auch Beitrag "Heizungssanierung: Hydraulischer Abgleich als Fördervoraussetzung" vom 2.5.2007)
  • der Brandschutztechnik,
  • der Inspektion von Heizungsanlagen,
  • der Bauberatung,
  • der Projektierung von Abgasanlagen,
  • der Reinigung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen,
  • der Prüfung und Reinigung von Lüftungsanlagen,
  • der Installation und Wartung von Feuerlöschern, Rauchmeldern und Rußpartikelfiltern oder
  • der Analyse bei Schimmelpilzbefall.

Was viele Haus- und Wohnungsbesitzer noch nicht wissen: Mit dem neuen Gesetz werden sie deutlich stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Sie müssen ab 2013 selbst dafür sorgen, dass gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen der Brandschutzvorschriften sowie Umweltschutzmessungen an ihren Anlagen vorgenommen werden.

Aufgrund dieser Änderungen wird sich bei den Eigentümern ein erhöhter Beratungsbedarf ergeben. Denn nach altem Gesetz besucht der Schornsteinfeger jeden Haushalt in seinem Kehrbezirk automatisch mindestens einmal im Jahr. Künftig wird lediglich die Feuerstättenschau noch regelmäßig - zwei Mal in sieben Jahren - vom Inhaber des Kehrbezirkes durchgeführt. In Zukunft erhalten die Anlagenbetreiber im Rahmen dieser Feuerstättenschau einen so genannten Feuerstättenbescheid auf Basis der Bundes- Kehr- und Überprüfungsordnung und des Bundesimmissionsschutzgesetzes. In diesem Bescheid informiert der Schornsteinfeger, welche Arbeiten in welchem Zeitraum durchgeführt werden müssen.

ZIV-Präsident Hans-Günther Beyerstedt sieht (naturgemäß) diese neue Regelung kritisch: "Ich befürchte, dass die Mängel an Feuerstätten zunehmen werden. Der Schornsteinfeger wird aber weiterhin als kompetenter Sicherheitsexperte für den Bürger zuständig sein."

siehe auch für weitere Informationen:

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