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Gesetzesnovelle verspricht wichtige Impulse für Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

(18.12.2011; upgedatet am 24.1.2012) Die Bundesregierung hat am 14.12. den Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs­gesetzes beschlossen. Hierdurch wird die Förderung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ausgeweitet, um den Ausbau dieser Technologie zu beschleunigen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 den Anteil der Stromerzeugung in KWK-Anlagen auf 25% anzuheben. Derzeit beträgt dieser Anteil etwa 15%.

Bei unveränderter Deckelung der KWK-Förderung auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr erweitert der Gesetzentwurf insbesondere die Förderung von Investitionen in Wärmenetze. Zudem sollen Wärmespeicher künftig mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten unterstützt werden können. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur KWK-Nachrüstung von Kondensationskraftwerken förderfähig. Die Effizienz dieser Anlagen wird durch eine solche Nachrüstung erheblich gesteigert. Die Novelle erleichtert außerdem die Förderung kleiner Blockheizkraftwerke und der Modernisierung bestehender KWK-Anlagen deutlich. Für KWK-Anlagen, die ab 2013 der Emissionshandelspflicht unterliegen, werden die Zuschläge erhöht.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

... begrüßt die Zustimmung des Bundeskabinetts zu dem vom Bundeswirtschaftsminis­terium vorgelegten Entwurf der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G). "Die geplanten Änderungen setzen wichtige Investitionsimpulse für die Kraft-Wärme-Kopplung - eine Technologie, die Lösungen für viele Herausforderungen der Energie­wende bietet", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.

Der kommunale Wirtschaftsverband beurteilt insbesondere die Aufnahme der Förde­rung von thermischen Speichern sowie die verbesserte Förderung von Wärme- und Kältenetzen positiv. Erfreulich sei zudem, dass die Bundesregierung die Empfehlung des VKU aufgegriffen habe, Anlagenmodernisierungen bereits ab einer Schwelle von 25 Prozent der Neuerrichtungskosten zu fördern. "Dadurch lassen sich Modernisierungs­potenziale in großem Umfang erschließen und noch mehr CO₂-Emissionen einsparen", erklärt Reck. Auch die Aufnahme gestaffelter Vergütungssätze für die Umrüstung von Kondensations- auf KWK-Anlagen begrüßt der VKU. Dazu Reck: "Die Möglichkeit der Energiespeicherung macht die KWK zu einer Schlüsseltechnologie. Die Förderung muss effektiv und unbürokratisch sein. Die vorgeschlagenen Änderungen sind daher richtig und wichtig."

Nachbesserungsbedarf bestehe jedoch nach Ansicht des VKU bei der Höhe der Vergütungssätze von Strom und Wärme, die in KWK-Anlagen produziert werden. Anstelle einer Erhöhung um 0,3 Cent pro Kilowattstunde hält der VKU einen Betrag von 0,5 Cent für erforderlich. "Hier sollte nicht an falscher Stelle gespart werden", so Reck.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

... vertreten durch die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung Hildegard Müller kommentierte die im Kabinett verabschiedete Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs­gesetzes folgendermaßen: "Die neuen Gesetzesregelungen zeigen, dass die Bundes­regierung die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung inzwischen erkannt und im Sinne der Energiewende gehandelt hat. Mit dem Energiekonzept der Bundesregierung aus dem Jahr 2010 hatte die Energiewirtschaft lange Zeit Sorge, dass die Politik das Potential der KWK mit der gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme nicht sieht. Dies hat sich mit dem heutigen Tag geändert. Die heute beschlossenen Investitions­anreize sind ein richtiger Schritt. Die Anreize waren dringend notwendig, gehen aber noch nicht weit genug. Zudem sollte das von der Bundesregierung angestrebte Ziel, den Anteil von KWK-Strom an der Erzeugung auf 25 Prozent zu steigern, auch mit der konkreten Jahresangabe 2020 im Gesetz stehen."

"Die Anhebung der Vergütung um 0,3 Cent pro Kilowattstunde für Strom aus KWK-Anlagen, die im Emissionszertifikatehandel erfasst sind, ist noch nicht ausreichend. Der Gesetzgeber korrigiert hier lediglich die ab 2013 wirksam werdenden wettbewerbs­verzerrenden Auswirkungen des Emissionszertifkatehandels. Um echte Investitions­anreize zu setzen, müsste die Förderung für alle neu installierten und modernisierten Anlagen um 0,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben werden", kritisierte neben VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck auch Hildegard Müller.

Etliche Prämissen im Gutachten für das Bundeswirtschaftsministerium, das die Grund­lage für die Gesetzesnovelle bildete, seien zudem bei den Wirtschaftlichkeitsberech­nungen äußerst optimistisch gewählt. Dies führe im Ergebnis zu einer weitaus besseren Darstellung der Wirtschaftlichkeit als tatsächlich erzielt werden könne.

Ausdrücklich zu begrüßen sei aus Sicht des Branchenverbandes die mit der Gesetzes­novelle wirksam werdende Förderung von Wärmespeichern, der Nachrüstung von Kondensationskraftwerken mit einer Wärmekopplung sowie die deutlichen Verein­fachungen bei der Antragsstellung für kleine Anlagen und Wärmenetze. Diese auch wiederholt von Seiten des BDEW in die Diskussion eingebrachten Regelungen würden zu einer weiteren Optimierung des KWK-Gesetzes beitragen.

"Neue und modernisierte KWK-Anlagen können einen wichtigen Beitrag leisten, damit Deutschland die Herausforderungen der Energiewende meistert. Das KWK-Gesetz ist im Kanon der energiepolitischen Maßnahmen ein äußerst sinnvolles und effizientes Instrument. KWK kann dabei helfen, Primärenergie und CO₂-Emissionen einzusparen", unterstrich die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Die KWK trage bereits heute zur Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien bei. Dieser Beitrag könne in Verbindung mit Wärmespeichern aber noch deutlich gesteigert werden. "Die mit der Novelle getroffenen, neuen Rahmenbedingungen sind ein guter Anfang. Jedoch muss es in naher Zukunft weitere Investitionsanreize für die Kraft-Wärme-Kopplung geben, um die energiepolitischen Ziele zu erreichen", sagte Hildegard Müller.

Update vom 24.1.2012: Mini-KWK-Anlagen werden wieder durch das Bundesumweltministerium gefördert

Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert. Ab 1. April 2012 können dort Anträge eingereicht werden. Förderfähig sind KWK-Anlagen, die die EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen deutlich übertreffen - siehe entsprechenden Baulinks-Beitrag vom 24.1.2012.

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