Gütegemeinschaft Holzschutzmittel hat sich nach 30 Jahren aufgelöst

Ende der 1970er Jahre war lediglich für Holzschutzmittel, die an tragen­den Holzbauteilen Anwendung fanden, ein Prüfzeichen erforderlich. Kei­ne Zulassungspflicht bestand dagegen für Holzschutzmittel an nicht tra­genden Bauteilen, die außer durch Fachleute oft auch von Endverbrauchern verarbeitet wurden.

  • Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 19.05.2025, 14:00 Uhr
  
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