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Gütegemeinschaft Holzschutzmittel hat sich nach 30 Jahren aufgelöst

RAL Gütegemeinschaft Holzschutzmittel
  

(4.12.2016) Ende der 1970er Jahre war lediglich für Holzschutzmittel, die an tragenden Holzbauteilen Anwendung fanden, eine bauaufsichtliche Zulassung - d.h. ein Prüfzeichen - erforderlich. Keine Zulassungspflicht bestand dagegen für Holzschutzmittel an nicht tragenden Bauteilen, die außer durch Fachleute oft auch von Endverbrauchern verarbeitet wurden.

Dieser aus Umwelt- und Verbraucherschutz unbefriedigenden Situation begegnete die Holzschutzmittelindustrie mit der „freiwilligen Selbstverpflichtung“. Mit der Vergabe von Gütezeichen nach RAL GZ-830 wurde so bereits vor 30 Jahren eine Gütesicherung für Holzschutzmittel außerhalb des geregelten bauaufsichtlichen Bereiches aufgebaut und etabliert. So ließ sich der „Graue Markt“ für Holzschutzmittel, der vor Gründung der Gütegemeinschaft bestand, mit der Vergabe von Gütezeichen in geordnete Bahnen lenken. Zeitweise waren bis zu 27 Holzschutzmittelhersteller Mitglied in der Gütegemeinschaft, darunter auch Firmen aus Belgien, Dänemark, Italien und den Niederlanden. Die Höchstzahl der gültigen Gütezeichen lag bei 272.

Jetzt hat sich die Gütegemeinschaft aufgelöst, denn nachdem inzwischen alle Holzschutzmittel als „Biozidprodukte“ einer gesetzlichen Melde- und Zulassungspflicht unterliegen, ist die ordnungspolitische Aufgabe des Vereins erledigt.

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