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BAuA-Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung vollständig überarbeitet

Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung
  

(4.12.2016) Seit 20 Jahren ist das Arbeitsschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Als Handlungshilfe hat sich der „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) etabliert. In der branchenunabhängig angelegten Publikation finden Fachleute die notwendigen Informationen, um eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Für die dritte Auflage wurde das „Handbuch für Arbeitsschutzfachleute“ vollständig überarbeitet.

Der Ratgeber gliedert sich in drei Teile:

  • Teil 1 führt in die Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes ein.
  • Im Teil 2 werden die diversen Gefährdungsfaktoren wie Lärm, mechanische Gefährdung oder Gefahrstoffe detailliert dargestellt. Bei jedem Gefährdungsfaktor geht der Ratgeber auf dessen Art und Wirkung ein und gibt Grenzwerte und Beurteilungskriterien an. Zudem benennt er wirksame Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Hinweise auf die jeweiligen Vorschriften, technische Regeln, Normen und weiterführende Literatur erleichtern die rechtssichere Umsetzung der Maßnahmen. Mit Textbausteinen, die den entsprechenden Gefährdungsfaktoren zugeordnet sind, lassen sich Prüflisten erstellen oder Dokumentationslisten ausfüllen.
  • Teil 3 enthält Handlungshilfen, die die praktische Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erleichtern. Dazu gehören auch eine Checkliste, mit der die betriebliche Arbeitsschutzorganisation überprüft werden kann sowie ein Bezugsquellenverzeichnis über Vorschriften und Regelwerke.

Für die jetzt erschienene Fassung wurden sämtliche Kapitel überarbeitet und an die aktuelle Regelsetzung und den Stand der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Der Ratgeber ist unter baua.de/gefaehrdungsbeurteilung downloadbar (direkter PDF-Download).

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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