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Bei Polyurethan-Dämmstoffen folgt auf das Ü ein Q

Q-Zeichen der Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum (ÜGPU)
  

(4.12.2016) Seit dem 16. Oktober 2016 ist die Kennzeichnung harmonisierter Bauprodukte mit dem Ü-Zeichen rechtlich ohne Bedeutung - das gilt auch für Polyurethan-Dämmstoffe (PU), und es hat Konsequenzen hinsichtlich der ausgewiesenen Wärmeleitfähigkeit!

Als Ersatz für das Ü-Zeichen wurde inzwischen das Q-Zeichen der Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum (ÜGPU) eingeführt. Dieser Schritt markiert den Übergang von der staatlichen Baustoffüberwachung zu einem privatwirtschaftlichen Qualitätssicherungssystem. Das Q-Zertifikat soll dementsprechend für verlässliche Qualität stehen und dient als Nachweis, um die sichere Verwendung von Polyurethan-Dämmstoffen zu ermöglichen.

Musteretikett: Mit Hilfe der Produktkennzeichnung ist auf der Baustelle erkennbar, ob der Dämmstoff die geforderten Maße einhält und für den Anwendungsbereich eingesetzt werden kann. Vorschrift ist das CE-Zeichen nach Bauproduktenverordnung (BauPVO). 

Zur Erinnerung: Bisher konnten sich alle am Bau beteiligten Personen darauf verlassen, dass Dämmstoffe mit Ü-Zeichen für die Anwendung im Hochbau geeignet sind und regelmäßig durch unabhängige Institute überwacht werden. Das ist nun nicht mehr so: Dämmstoffhersteller deklarieren künftig die wesentlichen Eigenschaften ihrer Produkte nur noch in eigener Verantwortung und bringen das CE-Zeichen selbst an. Bei der CE-Kennzeichnung wird aber beispielsweise nur der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit angegeben, der für den Wärmeschutznachweis in den Bemessungswert umgerechnet werden muss.

Unterschied zwischen Nenn- und Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit

Die CE-Kennzeichnung gibt den Nennwert der Wärmeleitfähigkeit an. Dabei handelt es sich um einen Laborwert, der einen Produkttyp charakterisiert. Im Unterschied dazu beinhaltet der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit Zuschläge, die der Verwendung im Gebäude Rechnung tragen. Die Anwendungsbedingungen und das Umgebungsklima werden bei der Ermittlung des Bemessungswertes durch Korrekturfaktoren berücksichtigt. Diese Zuschläge sind z.B. für hygroskopische Dämmstoffe auf der Basis von Pflanzenfasern höher als bei Polyurethan-Dämmstoffen.

Bei wärmeschutztechnischen Berechnungen müssen daher die Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit verwendet werden. Bestehende Ü-Zertifikate können noch als qualifizierte technische Dokumente herangezogen und die in den Zertifikaten genannten Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit bis auf weiteres verwendet werden.

Freiwillige Güteüberwachung und Zertifizierung von PU-Dämmstoffen

Hersteller von Dämmstoffen aus PU-Hartschaum haben entschieden, ihre Produkte auch in Zukunft durch unabhängige Stellen überwachen und zertifizieren zu lassen. Gemeinsam mit dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz FIW München hat die ÜGPU Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum das freiwillige Zertifizierungsprogramm entwickelt.

Das Zertifizierungsprogramm ist nach DIN EN ISO / ICE 17067 als Produktzertifizierung zu verstehen. Für jeden PU-Produkttyp werden alle zertifizierten Eigenschaften an einer entnommenen Produktprobe zweimal im Jahr geprüft. Wie beim Ü-Zeichen müssen alle Produkteigenschaften nach der Anwendungsnorm DIN 4108-10 den Qualitätsstandards entsprechen. Die Überwachung durch unabhängige und akkreditierte Institute umfasst ...

  • eine Erstzertifizierung des Dämmstoffherstellerwerkes,
  • die laufende Zertifizierung der Dämmprodukte und
  • die jährliche Überprüfung der werkseigenen Produktionskontrolle.

Qualitätsgesicherte und zertifizierte PU-Dämmprodukte tragen dann das Q-Zeichen als Nachweis der freiwilligen Güte-überwachung.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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