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Holzschutzmittelskandal der 1980er Jahren aus heutiger Sicht

(17.2.2015) Als Konsequenz aus dem Holzschutzmittelskandal in den 1980er Jahren hat sich die Bundesregierung laut einer aktuellen Antwort (18/3978) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ für eine umfassende EU-weite Regelung engagiert, um Biozidprodukte einer strengen Vermarktungskontrolle mittels eines Zulassungsver­fahrens zu unterziehen. So sei die EG-Biozid-Richtlinie aus dem Jahr 1998 durch das Biozid-Gesetz im Jahr 2002 in deutsches Recht umgesetzt worden. Biozidprodukte würden nunmehr nur noch zugelassen, wenn sie nachweislich keine unannehmbaren Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt hätten.

Zur Erinnerung: Die Ermittlungen zum Holzschutzmittelskandal begannen vor 30 Jah­ren, nachdem bekannt geworden war, dass Holzbalken, Holzböden oder Wandverklei­dungen mit Holzschutzmitteln behandelt worden waren, die giftige Inhaltsstoffe wie Pentachlorphenol (PCP) und Lindan enthielten. Der großzügige Einsatz dieser Holz­schutzmittel in Innenräumen hatte zu teilweise schweren gesundheitlichen Beein­trächtigungen der Bewohner geführt - u.a. zu Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen und Atemlähmungen, bei langfristiger Exposition sogar zu Leber- und Nierenschäden. Das Verfahren gegen eine frühere Tochterfirma des Chemiekonzerns Bayer wurde 1996 durch Zahlung von vier Millionen D-Mark für Forschungszwecke an die Universität Gie­ßen und 100.000 D-Mark an das Land Hessen eingestellt.

Die Bundesregierung berichtet, dass mit den Mitteln eine Stiftungsprofessur „Toxolo­gie der Innenraumluft“ errichtet worden sei. Sie habe jedoch keine Kenntnis über er­brachte Forschungsleistungen. Die betroffenen Verbraucher erhielten von der Bundes­regierung keine finanzielle Unterstützung. Über eine etwaige Unterstützung der Länder liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Außerdem könnten keine Angaben darüber gemacht werden, in wie vielen Haushalten in Deutschland von 1950 bis 1990 gesundheitsgefährdende Holzschutzmittel zum Verstreichen im Wohnbereich angewen­det worden seien. Auch würden keine wissenschaftlichen Untersuchungen darüber vorliegen, ob Bewohnern von vormals mit PCP- oder Lindan-haltigen Holzschutzmitteln gestrichenen Wohnhäusern heute noch nachweisbare gesundheitliche Gefahren dro­hen.

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