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CE-Nachweis für Holzfenster und -türen (per Internet)

<!---->(31.3.2008; fensterbau/frontale-Vorbericht) Ab Februar 2009 ist die CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren Pflicht. VBH, Europas größter Baubeschlaghändler, will vor diesem Hintergrund allen Fenster- und Türenherstellern künftig als Systemgeber für Holzfenster und Holzaußentüren eine komfortable und einfache Alternative zu Standard-Prüfverfahren bieten.

Wenn am 1. Februar 2009 nach Ablauf der Koexistenzphase die CE-Kennzeichnung in der Europäischen Union verbindlich wird, dürfen Fenster und Außentüren ohne eine CE-Kennzeichnung nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Falls ein Hersteller Produkte ohne CE-Kennzeichnung in den Verkehr bringt, drohen Bußgelder, außerdem droht Haftung aus Vertragsverletzungen.

Das CE-Kennzeichen ist ein Konformitätszeichen der Europäischen Gemeinschaften. Der Hersteller erklärt in der so genannten Konformitätserklärung, dass sein Produkt die Mindestanforderungen der harmonisierten Norm erfüllt. Es ist kein Qualitätssiegel oder Prüfzeichen wie zum Beispiel das RAL-Gütesiegel. Es bestätigt lediglich die Verwendbarkeit mit Bezug auf die Leistungseigenschaften in den Bereichen Wärme- und Schallschutz, Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen Windbeanspruchung.

Mögliche Wege zur CE-Kennzeichnung bei Holzfenstern

Fenster- und Türenhersteller müssen auf die neue Regelung reagieren. Wenn sie auch in Zukunft selbst produzieren wollen, kommen sie nicht umhin, für die CE-Kennzeichnung zu sorgen. Dafür ist es in der Regel notwendig, dass ihre Fenster- und Türenkonstruktionen eine unabhängige Prüfung - die so genannte Ersttypprüfung - in einem notifizierten Prüfinstitut (wie z.B. dem ift Rosenheim) durchlaufen und bestehen. Hierfür zeichnen sich nun folgende Möglichkeiten ab:

  • Die Standardlösung: Der Hersteller selbst kann seine verschiedenen Fenster- und Türenkonstruktionen von einem notifizierten Prüfinstitut prüfen lassen.
  • Die zweite Möglichkeit führt über die RAL Gütegemeinschaft. Die RAL Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V. bietet ihren Mitgliedern in den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 695 die Möglichkeit, gütegesicherte Produkte herzustellen. Im Rahmen der Gütesicherung werden Fremdüberwachungen des Herstellers und Validitierungsprüfungen auf firmeneigenen Prüfständen durchgeführt, die mit den Grundlagen der Produktnorm EN 14351-1 harmonieren. Bereits bestehende Prüfnachweise werden bei der Erstellung des Eignungsnachweises beachtet. Der Eignungsnachweis klassifiziert alle Eigenschaften der Fenster, die bei der CE-Kennzeichnung aufzuführen sind, sowie gütebestimmende Merkmale und gilt als Ersttypprüfung für den Hersteller.
  • Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Fenster- und Türenhersteller auf einen so genannten Systemgeber zurückgreift. Der Systemgeber stellt eine Systembeschreibung zur Verfügung, die wie eine Bauanleitung zu verstehen ist. Diese enthält alle notwendigen Konstruktions-, Verarbeitungs-, Verwendungs- und Montagehinweise sowie Vorgaben für die werkseigene Produktionskontrolle. Des weiteren stellt der Systemgeber die notwendigen Prüfzeugnisse einer notifizierten Stelle dem Fensterhersteller zur Verfügung. Der Fensterhersteller nutzt die Prüfnachweise zur CE-Kennzeichnung seiner Produkte, ohne eigene Prüfungen durchführen zu müssen.

Bei der letztgenannten Alternative setzt die VBH-Lösung an, indem sie bei Holzfenstern und Holzaußentüren als Systemgeber fungieren wird. "Dass wir künftig Systemgeber sind, heißt nicht, dass es dann VBH-Fenster gibt - aber wir prüfen, ob es für die Kombination, die unser Kunde verwendet, bereits eine Ersttypprüfung gibt und sie als CE-würdig eingestuft werden kann", sagt Rainer Hribar, Vorstand der VBH Holding AG. "Die notwendigen Ersttypprüfungen übernimmt das ift Rosenheim in unserem Auftrag. Dieser Service ist ein weiterer Baustein in unserem Bestreben, unseren Kunden das Leben leichter zu machen. Wir bauen den Herstellern damit eine komfortable 'Autobahn' zur eigenen CE-Kennzeichnung."

CE-fix im Web ab dem 2.4.2008

Und so soll es funktionieren: Über die Internetlösung CE-fix, die auf der fensterbau/frontale von VBH vorgestellt wird, sollen Fenster- und Türenhersteller ab dem 2.4.2008 auf eine neutrale Datenbank zugreifen können. Hier wird Hersteller laut Vorankündigung die Kombination seiner einzelnen Bauteile eingeben können, aus denen er seine Fenster- und Türenkonstruktionen fertigen möchte. Ist diese Zusammenstellung schon geprüft worden, soll der Hersteller eine positive Auskunft erhalten. Ihm werden sodann die Nachweisdokumente zur Ersttypprüfung für die CE-Kennzeichnung zur Verfügung gestellt. Um die so genannte "körperliche" werkseigene Produktionskontrolle müssen sich die Hersteller allerdings auch dann noch selbst kümmern. Insgesamt soll das Verfahren für sie kostengünstig und unkompliziert; es soll nur eine Kostenpauschale pro Konstruktionsvariante verrechnet.

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