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CE-Kennzeichnung: Längere Koexistenzphase für Fenster und Türen?

(14.10.2008) Die Resolution 637c/2008 des CEN TC 33 mit dem Ziel einer 12 Monate längeren Koexistenzphase wurde mit 12 Zustimmungen, 4 Ablehnungen und 2 Enthaltungen zum 30.9.2008 verabschiedet - aber Vorsicht, auch wenn sich das technische Komitee (TC 33) einig ist, heißt dies noch nicht, dass der ständige Ausschuss "Bauwesen" in Brüssel dieser Resolution zustimmt. Der ständige Ausschuss ist allein für eine Verlängerung der Koexistenzperiode zuständig. Eine Sitzung soll noch dieses Jahr stattfinden. Die Entscheidung sollte dann rechtzeitig zum Ende der Koexistenzphase vorliegen.

Das Gerücht geht um, dass die Koexistenzphase für die Einführung der DIN EN 14351-1 verlängert werden soll. Wenn der Resolutionsentwurf vom ständigen Ausschuss "Bauwesen" in Brüssel bestätigt wird, bleibt der Branche ein weiteres Jahr Zeit, sich mit der Umstellung auf die Produktnorm auseinanderzusetzen. Der Grund für den Antrag waren vor allem fehlende Systemgeberkonzepte im Holzbereich außerhalb Deutschlands, so dass handwerklich strukturierte Holzfensterbetriebe Schwierigkeiten haben, ihre Nachweise kostengünstig zu bekommen - dies wurde vor allem von Italien und Frankreich forciert.

Fakt ist aber auch, dass in der Koexistenzperiode Fenster und Außentüren bereits jetzt mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden können. Deshalb wird den Herstellern empfohlen, sich weiterhin konsequent mit dem Thema der CE-Kennzeichnung zu beschäftigen, denn es besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Koexistenzperiode planmäßig zum Februar 2009 ausläuft. Dies hätte dann zur Folge, dass Produkte in Deutschland mit Ü-Zeichen auf Grundlage der Bauregelliste A ab Februar 2009 nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, sondern nur noch CE-gekennzeichnete Produkte.

In Deutschland haben in den letzten Monaten viele Menschen hart gearbeitet, um formale, rechtliche und technische Fragestellungen zu klären und die CE-Kennzeichnung für die Hersteller so einfach wie möglich zu machen. Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass wir gut vorbereitet sind - betont man beim ift Rosenheim. Diesen Vorsprung gelte es zu nutzen. Hersteller können bereits in der Koexistenzphase Produkte mit CE-Zeichen in Europa frei handeln. Dabei gilt es, auch die Chancen mittelständischer Betriebe zu verbessern und mit innovativen Produkten neue Märkte zu erschließen. Das ift Rosenheim will seine Mitglieder und Partner unverändert informieren, um den richtigen Durchblick im Dschungel der Verordnungen und Normen zu schaffen. Die Hauptaufgabe ist es, die Firmen mit praxistauglichen und effizienten Konzepten der werkseigenen Produktionskontrolle sowie den notwendigen Nachweisen für die Produkteigenschaften zu unterstützen.

Nach wie vor gilt es aber auch, das Konzept der Produktnorm nicht mit dem Begriff der Qualität zu verwechseln. Für das ift Rosenheim, die Gütegemeinschaften und viele Hersteller steht Qualität für Werte wie Dauerhaftigkeit, Nachhaltigkeit und Gebrauchstauglichkeit - dies sind alles Aspekte, die im Baurrecht nicht geregelt sind. Qualitätsrichtlinien sind deshalb Aufgabe privatrechtlicher Regelungen, beispielsweise der RAL-Gütesicherung. Dies sieht auch die Bauproduktenrichtlinie so vor. Das ift Rosenheim will deshalb gemeinsam mit leistungsfähigen Betrieben diese Aspekte im Markt verankern. Denn angesichts der Zukunftsaufgabe des "klimatischen Bauens" werden innovative und qualitativ hochwertige Produkte benötigt, die sich dann auch international hervorragend vermarkten lassen.

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