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Der IVH reagiert: „Styropor ist nicht brandgefährlich“

(12.12.2011) Meldungen wie „Brandgefährliche Polystyrol-Fassaden“ oder „Wahnsinn Wärmedämmung“ verunsichern die Öffentlichkeit - konkret die NDR-Sendung „45 Min - Wahnsinn Wärmedämmung“ vom 28.11.2011. Diese Verunsicherung sei unbegründet, kontert der Industrieverband Hartschaum (IVH), denn für alle Baustoffe und damit auch für den Wärmedämmstoff Styropor gelten strenge Brandschutzanforderungen, die regelmäßig geprüft und überwacht würden.

Die Wärmedämmung von Gebäuden liefert einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag zum Klimaschutz. Für diesen Klimaschutz trägt jedermann persönlich Mitver­antwortung. Wer deshalb z.B. seine Fassade nachträglich dämmen will, zeigt Verant­wortung und greift gerne zum Dämmstoff EPS-Hartschaum (Styropor). Aussagen wie „Ein Feuer in einem Haus mit Polystyrol-Fassade kann verhängnisvoll sein!“ würden die Verbraucher zu Unrecht aus folgenden Gründen verunsichern. Der IVH argumentiert:

Das deutsche Baurecht einschließlich der baurechtlichen Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen ist streng und deshalb eng gefasst. Dabei wird EPS-Hartschaum wie alle anderen Baustoffe behandelt. Es gibt hierfür keine Sonderre­gelungen.

Leicht entflammbare Dämmstoffe - oftmals falsch als leicht brennbar bezeichnet - sind in Deutschland als Wärmedämmung verboten. Nach den brandschutzrechtlichen Bestimmungen müssen alle Dämmstoffe im eingebauten Zustand mindestens der Baustoffklasse B2 entsprechen. B2 bedeutet normalentflammbar nach der deutschen Norm DIN 4102. Styropor, wie es z.B. in Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) als Fassadendämmung eingesetzt wird, erfüllt die Baustoffklasse B1, d.h. es ist schwerentflammbar.

Die geforderte Schwerentflammbarkeit von Styropor muss regelmäßig geprüft und fremdüberwacht werden - und dies wird auch getan. Diese Prüfungen und Überwachungen werden ausschließlich von unabhängigen Prüfinstituten durchgeführt, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin als Prüfstellen zugelassen sind. Die Verwendbarkeit von Styropor als schwerentflammbarer Wärmedämmstoff wird über allge­meine bauaufsichtliche Zulassungen nachgewiesen. Diese Zulassungen sind ausgestellt vom DIBt. (Bild rechts aus dem Beitrag "Putzträgerbrandriegel in der WLG 035 mit beidseitiger Haftbeschichtung" vom 14.9.2011.)

Die in Deutschland ordnungsgemäß eingesetzten Wärmedämm­verbundsysteme verfügen ebenfalls über bauaufsichtliche Zulassungen, die vom DIBt ausgestellt werden. Wie die Zulas­sungen für EPS-Hartschaum basieren die WDVS-Zulassungen auf umfangreichen bestandenen Prüfungen, die auch Original­brandprüfungen bis hin zu Naturbrandversuchen umfassen. Alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen für das gesamte Fassadensystem (WDVS) sind in den Zulassungen festgelegt. Auch für WDVS unter Verwendung von EPS-Hartschaum ist eine regelmäßige Prüfung und Überwachung durch unabhängige Prüfinstitute in den Zulassungen vorgeschrieben. Die Zulas­sungen erlauben keinerlei Abweichung in der Zusammensetzung des WDVS und in seiner praktischen Ausführung.

Weitere Informationen zu WDV-Systemen mit EPS-Hartschaum können per E-Mail an IVH angefordert werden; und siehe auch Beitrag "Brandschutz und WDVS - auf 32 Seiten" vom 13.5.2010.

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