Novellierung des Baugesetzbuches zum Kampf gegen Schrottimmobilien nutzen!
(1.4.2012) Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und die deutsche Bauwirtschaft forderten im Rahmen der Verbändeanhörung zum Baugesetzbuch die Bundesregierung auf, die Novellierung zum Kampf gegen so genannte Schrottimmobilien zu nutzen.
Die Verbände unterstützen einen Gesetzgebungsvorschlag von Professor Dr. Bernhard Stüer, Universität Osnabrück, der das Problem „Schrottimmobilien“ über eine Änderung des städtebauliche Rückbau- und Entsiegelungsgebots laut §179 BauGB angehen will. „Schrottimmobilien“ sollten dann entweder dem Eigentümer entzogen oder auf Kosten des Eigentümers abgerissen werden können, um zur Aufwertung des gesamten Viertels auch einen Ersatzneubau vorzunehmen.
Die Verbände halten Ersatzneubauten anstelle von „Schrottimmobilien“ auch unter demographischen und energetischen Gesichtspunkten für geboten.
So genannte „Schrottimmobilien“ sind Liegenschaften, die - oft in innerstädtischen Lagen - nicht angemessen genutzt werden, teils stark verfallen sind und deren Eigentümer sich nicht an der städtebaulichen Erneuerung beteiligen. Problematisch sind diese Immobilien insbesondere auch deshalb, weil sie das Wohnumfeld ganzer Stadtviertel beeinträchtigen und damit eine qualitätsvolle Innenentwicklung der Städte und Gemeinden konterkarieren.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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