Von L- bzw. LL-Gas ab diesem Herbst auf H-Gas umsatteln
(28.7.2015) Erdgas ist nicht gleich Erdgas! Ab Herbst 2015 sehen sich zahlreiche Haushalte in Westdeutschland mit einer Umstellung der Gasarten konfrontiert, die sich auf ihre bestehenden Gas-Wärmeerzeuger auswirken kann. Zur Erinnerung: Im Nordwesten werden Gas-Heizgeräte fast ausschließlich mit dem Erdgastyp L bzw. LL (Low caloric gas bzw. Low-low caloric gas) betrieben; das stammt in der Regel aus den Niederlanden und besitzt einen niedrigeren Energiegehalt als das H-Gas (High caloric gas), das zu großen Teilen aus Norwegen kommt.
Da die L-Gas-Vorräte in Deutschland und den Niederlanden zur Neige gehen, werden diese Gasnetze ab Oktober 2015 auf H-Gas umgestellt. Um auch nach der Gas-Umstellung den gewünschten Wärme- und Warmwasserkomfort zu gewährleisten, müssen Gasgeräte in den betroffenen Regionen durch den Energieversorger technisch angepasst und gegebenenfalls vom Fachhandwerker ausgetauscht werden.
- Aktuell läuft die erste Phase der Umstellung: Im Rahmen einer Bestandsaufnahme überprüfen die örtlichen Stadtwerke den Umrüstungsbedarf in den Haushalten - zunächst in der Pilotregion Schneverdingen -, bis 2030 dann gemäß dem Netzentwicklungsplan der Bundesnetzagentur flächendeckend in allen betroffenen Gebieten.
- In einer zweiten Phase - ab Herbst 2015 - werden die betroffenen Geräte angepasst bzw. ausgetauscht. In den meisten Fällen müssen bestehende Wärmeerzeuger nur umgestellt werden. Oftmals soll ein neuer Düsensatz ausreichen. Diese Umrüstung soll kostenfrei sein. In Einzelfällen müssen Gasgeräte, die nicht mehr angepasst werden können, ausgetauscht werden.
„L-Gas“ oder „LL-Gas“ bzw. „H-Gas“ oder „E-Gas“?
Die EN 437 legte als europäische Norm einst einige grundsätzliche Gasbeschaffenheiten fest - unter anderem ein „H-Gas“ und ein „L-Gas“. Allerdings stimmen diese beiden Gase nicht mit denen gleichen Namens im DVGW-Arbeitsblatt G 260 überein - und damit auch nicht mit denen in der deutschen Gasverteilung. Eine Anpassung der nationalen Verteilungsgegebenheiten an die Einteilungen der EN 437 wurde Mitte der 2000er Jahre wirtschaftlich als nicht vertretbar angesehen - u.a. wegen langfristiger Gasimport- und -lieferverträge. So könnte nun ein Gerät, das auf Grundlage des europäischen(!) H-Gases geprüft worden ist, in Deutschland auf ein H-Gas treffen, das außerhalb des abgeprüften Bereiches liegt: das Gerät würde auf Dauer mit einem Gas betrieben, für den der Eignungsnachweis des Gerätes fehlt. Dieses wäre im Sinne des Verbraucherschutzes illegal.
Deshalb hatte man sich bei der Ausarbeitung der EN 437 einen Ausweg einfallen lassen und einen Prüfgasbereich formuliert, der u.a. den deutschen H-Gas-Bereich - und auch einige vergleichbare Fälle im europäischen Ausland - abdeckt. Für diese Prüfkategorie wurde die Bezeichnung „E“ (steht wohl für „Europa“) gewählt. Ein Gerät der Kategorie „E“ soll demzufolge, im Gegensatz zu einem Gerät der europäischen(!) Kategorie „H“, im deutschen H-Gas Netz nachweislich sicher betrieben werden können. Deshalb können Geräte mit der Kennzeichnung „E“ in Gebieten mit H-Gas und Geräte mit der Kennzeichnung „LL“ (steht für „Low-low“) in Gebieten mit L-Gas sowie in dem Sondergebiet „Osthannover“, in dem ein sehr niederkaloriges, lokal vorkommendes Erdgas eingesetzt wird, installiert werden .
ssiehe auch für zusätzliche Informationen:
- Zeitraum für die Umstellung von L-Gas auf H-Gas wird wegen der Corona-Krise ausgeweitet (1.4.2020)
- Neuauflage der Technischen Regel für Gasinstallationen (TRGI) erschienen (14.10.2018)
- WICU-Kupferrohr jetzt auch in Gelb für Gasinstallationen (13.3.2018)
- Brötje-Fachinformation zur Gasarten-Umstellung (3.9.2017)
- Erdgasversorgung wird umgestellt und ein Kostenerstattungsanspruch ist vorgesehen (9.11.2016)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
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siehe zudem:
- Heizkessel im Heizung-Magazin auf Baulinks
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