Erdgasversorgung wird umgestellt und ein Kostenerstattungsanspruch ist vorgesehen
(9.11.2016) Die Erdgasversorgung wird in Teilen des Bundesgebietes umgestellt. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte am 9. November dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas (Drucksache 18/9950) zu:
- Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD,
- die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Kostenerstattungsanspruch von 100 Euro
Der Entwurf sieht einen Erstattungsanspruch nach Installation von Neugeräten für die Gaskunden gegenüber dem Netzbetreiber vor. Der Erstattungsanspruch soll 100 Euro für jedes Neugerät betragen. Grund für die Umstellungsmaßnahmen ist die rückläufige Förderung von L-Gas in den Niederlanden und in Deutschland. Daher soll in Zukunft H-Gas, das einen höheren Methan-Gehalt hat, verwendet werden.
Wie aus dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht, wurde der Umstellungsprozess auf H-Gas bereits 2015 gestartet und soll 2030 abgeschlossen sein. Betroffen sind Gaskunden in den Ländern Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Schätzungen zufolge rechnet die Regierung mit rund 5,5 Millionen Geräten, die betroffenen sein könnten. Der gesamte Erfüllungsaufwand für die Umstellung wird auf rund 175 Millionen Euro geschätzt. Außerdem sieht der Gesetzentwurf verschiedene Anpassungen, Klarstellungen und Korrekturen bei den Vorschriften zur Erdölbevorratung vor - siehe auch Baulinks-Beitrag „Von L- bzw. LL-Gas auf H-Gas umsatteln“ vom 28.7.2015
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Zeitraum für die Umstellung von L-Gas auf H-Gas wird wegen der Corona-Krise ausgeweitet (1.4.2020)
- Brötje-Fachinformation zur Gasarten-Umstellung (3.9.2017)
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siehe zudem:
- Heizkessel im Heizung-Magazin auf Baulinks
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