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KfW-Programm „Erneuerbare Energien Speicher“ läuft Ende 2015 aus, aber...

(22.11.2015) Das seit Mai 2013 laufende KfW-Programm „Er­neuerbare Energien Speicher“ endet am 31.12.2015. Das Bun­desministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Zu­sammenhang mit der Neuausrichtung des Strommarktes ent­schieden, dass es 2016 keine Fortführung der Speicherförde­rung geben wird. Technisch heißt das, dass Anträge auf För­derung von Batteriespeichern aus dem KfW Programm „Erneu­erbare Energien Speicher“ noch bis zum 31.12.2015 gestellt werden können. Eine Zusage der Anträge steht jedoch unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Mitteln aus dem Bundes­haushalt für Tilgungszuschüsse.

Das KfW-Programm „Erneuerbare Energien Speicher“ hat bis Ende September 2015 die Installation von rund 14.000 netzdienlichen Solarstrom-Speichern bewirkt. Hierfür hat die KfW laut eigenen Angaben ein Kreditvolumen von insgesamt 217 Mio. Euro zugesagt (Stand 30.9.2015). Mit jedem Fördereuro soll nach einer Analyse der KfW das Siebenfache an Investitionen verbunden gewesen sein. Au­ßerdem soll Deutschland dank des KfW-Speicherprogramms über die höchsten Stan­dards beim netzdienlichen Betrieb der Speicher sowie bei der Sicherheit verfügen.

Aber: Speicherförderung über andere KfW-Programme

Batteriespeicher können künftig im wohnwirtschaftlichen KfW-Programm „Energie­effizient Bauen (153)“ beim energieeffizienten Neubau zum KfW-Effizienzhaus 40 Plus mitgefördert werden. Darüber hinaus können Kredite für Batteriespeicher in Ver­bindung mit Erneuerbaren Energien Anlagen im Rahmen des Programms „Erneuer­bare Energien Standard (270)“ beantragt werden.

Dr. Ingrid Hengster, Mitglied des Vorstandes der KfW sagte: „Das KfW-Programm Er­neuerbare Energien Speicher hat wesentlich dazu beigetragen, einer für die Energie­wende wichtigen Technologie zur Marktreife zu verhelfen. Der Erfolg des Programms ist geradezu ein Musterbeispiel dafür, wie die KfW mit markt- und bedarfsgerechten Finanzierungsangeboten Impulse für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Ge­sellschaft anstößt.“

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