Beim Grundstückskauf eventuelle Fernwärmevorschrift beachten
(8.9.2016) Immobilien- oder Grundstückskäufer können verpflichtet sein, ausschließlich mit Fernwärme zu heizen - und zwar dann, wenn Städte bzw. Kommunen dies im Bebauungsplan festlegen. Die rechtliche Möglichkeit für eine solche Fernwärmevorschrift besteht in allen Bundesländern. U.a. die Allianz „Freie Wärme“ empfiehlt deshalb, sich frühzeitig über die erlaubten oder auch nicht erlaubten Möglichkeiten der Wärmeerzeugung zu informieren.
Keine rauchenden Kamine im Kurort
Per Gesetz müssen die Kommunalpolitiker vor der Einführung einer Fernwärmeverodnung die Pro- und Contra-Argumente abwägen. Ein Argument dafür können ökologische Gründe wie der Klimaschutz sein. Denn bei Fernwärme stammt die Energie von einem zentralen Produzenten - in der Regel von den Stadtwerken. Ohne zusätzliche Verfeuerung von Energieträgern in den Haushalten führt das zu einer effizienteren Energiebilanz. Auch rauchende Kamine können durch die Vorschrift in einem ganzen Quartier verhindert werden. Gerade in Ballungsgebieten oder Kurorten kann dies ein weiterer Grund für die auch als Anschluss- und Benutzungszwang bezeichnete Vorschrift sein.
Durch die Fernwärmevorschrift erhalten die Stadtwerke als Energielieferanten im jeweiligen Gebiet objektiv betrachtet eine Monopolstellung. Um Konflikte mit dem Kartell- oder Wettbewerbsrecht zu vermeiden, setzen aber viele Kommunen auf Freiwilligkeit und wollen über attraktive Energiepreise Fernwärmekunden gewinnen.
Allgemein ist jedoch damit zu rechnen, dass Fernwärme teurer ist als andere Energieträger. Angehende Grundstückseigentümer sollten sich daher über eine möglicherweise geltende Fernwärmevorschrift informieren und in Erfahrung bringen, wie sich diese auf die Energiekosten ihres Haushalts auswirken könnte. Neue Bauleitplanverfahren, Brennstoffverordnungen, Fernwärmesatzungen und ähnliche Anordnungen sind konkrete Anzeichen für mögliche, die Heizungswahl stark einschränkende Vorschriften. Diese kann man normalerweise in den Bauämtern der Kommunalverwaltungen erfragen oder den Sitzungsplänen und -berichten der Gemeinde- und Städtegremien entnehmen.
Übrigens: Laut Allianz „Freie Wärme“ ist in über 1.100 dokumentierten Fällen in Deutschland die freie Wahl der Heizungstechnik und des bevorzugten Energieträgers für Immobilienbesitzer, Vermieter und Mieter nicht mehr möglich.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Allianz „Freie Wärme“
- intelligent-heizen.info, ein Portal des VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik
- EnergieSparRatgeber
- Förderratgeber von co2online und Fördermitteldatenbank von fe.bis
- Neue Förderung von Wärmenetzen der 4. Generation (2.7.2017)
- PRO: Uponor hat das vorgedämmte Rohrsystem Ecoflex Thermo für Nahwärmenetze optimiert (13.4.2017)
- BDH: „Klimaschutz braucht Realitätssinn“ (Heizungsindustrie kommentiert Agora-Studie) (20.3.2017)
- Preismissbrauchsverfahren gegen Fernwärmeversorger abgeschlossen (14.2.2017)
- Neue Studie zum Thema Heizen und Energie in der Wohnungswirtschaft (2.1.2017)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Verbraucherzentrale, Mieterbund und Neue Energiewirtschaft fordern Reform des Fernwärmesektors (28.2.2016)
- Allianz „Freie Wärme“ fordert Wirtschaftlichkeitspflicht für Nah- und Fernwärme (20.10.2014)
- ZVSHK fordert „Freie Wahl bei der Wärmequelle!“ (11.8.2014)
- „Freie Wärme“ fordert freie Wahl von Heizsystem und Energieträger (8.10.2013)
- Mieter muss beim Fernwärmeanschluss mitspielen (28.4.2009)
siehe zudem:
- Wärmetechnik-Magazin und alternative Energien-Magazin bei Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Photovoltaik und erneuerbare Energien bei Baubuch / Amazon.de