Die drei Schutzklassen bei Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern à la Essmann
(25.9.2018) Im Industrie-, Gewerbe-, Agrar- und Kommunalbereich werden Gebäude häufig durch Lichtplatten, Lichtkuppeln und Lichtbänder mit Tageslicht versorgt. Diese Ausstattung birgt allerdings eine potentielle Ab- bzw. Durchsturzgefahr - etwa weil die Verglasung aus sprödem oder nicht betretbarem Material besteht.
Auf Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern mit Tageslichtsystemen ist also ein adäquates Sicherheitskonzept von höchster Wichtigkeit. Gefordert wird dies u.a. auch durch die Arbeitsstättenverordnung, bzw. die Baustellenverordnung, welche eine „Unterlage für spätere Arbeiten“ vorsieht. Damit soll sichergestellt werden, dass bereits während der Planungsphase ein passendes Konzept zur sicheren Begehung von Dachflächen im Zuge der Gebäudeunterhaltung umgesetzt wird. Diese werden durch die ASR A2.1 (Technische Regeln für Arbeitsstätten; siehe PDF von BauA) vorgegeben. Untermauert wird dies durch die DIN 4426 „Instandhaltung baulicher Anlagen“, die entsprechende sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege formuliert
In der ASR A2.1 wird die Rangfolge der Schutzmaßnahmen gegen Absturz festgelegt und in drei Schutzklassen kategorisiert:
- die Absturzsicherung,
- die Auffangeinrichtung und
- die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
Für jede dieser Sicherheitsklassen hat Essmann entsprechende Sicherheitsprodukte im Programm.
Ab- und Durchsturzsicherungen - Die höchste Schutzklasse
Ab- und Durchsturzsicherungen gelten auch vor dem Gesetz als die sichersten Maßnahmen, um Personen auf dem Dach vor dem Durchsturz durch Tageslichtelemente zu schützen. Dazu werden geschlossene, aber bruchgefährdete Oberflächen oder Öffnungselemente im Dach verstärkt, damit diese nicht zerbrechen, wenn jemand drauffällt.
Zur Produktfamilie der Sicherheitssysteme, die die Primäranforderung der ASR A2.1 erfüllen, gehören bei Essmann die Produktreihen ...
- HDS-Schutzsystem (Bild oben),
- ID1200 plus (Bild unten) sowie ID600 und
- die Ab- und Durchsturzsicherung (EAD) für Lichtkuppeln und Lichtbänder (Eingangsbild).
Auffangeinrichtungen - die zweite Schutzklasse
Eine weitere Möglichkeit, Tageslichtelemente dauerhaft und kollektiv zu sichern, bieten Auffangeinrichtungen. Darunter fallen nach GS-BAU-18 geprüfte und zertifizierte Durchsturzgitter, die unterhalb der eigentlichen Absturzkante ihre Schutzwirkung entfalten. Hier haben sich besonders Einrichtungen bewährt, die unterhalb von Aufsetzkränzen oder Zargen befestigt werden. Solche Systeme wirken permanent. Zu dieser Produktlinie zählen bei Essmann ...
- die Auffangsicherung Typ LK-L und LK-K sowie
- die Einbruch- und Auffangsicherung für Lichtkuppeln.
PSAgA - die dritte Schutzklasse
Bei der dritten Schutzklasse handelt es sich um Systeme, die nach vorangegangener Gefährdungsanalyse ein aktives Absichern der auf dem Dach befindlichen Personen mit einer für dieses Aufgabengebiet geeigneten Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) verlangen. Diese Systeme können nicht als permanent und kollektiv eingestuft werden. Daher kommen sie nur dann zum Einsatz, wenn keine höhergestellte Schutzmaßnahme machbar ist.
Essmann hat für diesen Zweck einen Personen-Absturz-Sicherungsring (PAS-Ring) für seine Aufsetzkränze im Programm, an den sich die jeweilige Person anschlagen kann.
Kommt es zu einer vorhersehbaren Fehlanwendung, also verzichtet eine Person darauf, sich mit der PSAgA abzusichern oder betreten Unbefugte das Dach, so können nur umfassendere Lösungen aus den höheren Schutzklassen als kollektive Sicherungssysteme die geforderte Sicherheit tatsächlich gewährleisten.
Weitere Informationen zu Ab- und Durchsturzsicherungen, Auffangeinrichtungen und Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) können per E-Mail an Essmann angefordert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
- Arbeitsschutz, Dachzubehör und Metalldach im Dach-Magazin auf Baulinks
- Literatur / Bücher über Dächer bei Amazon