Bis zu 80% (zunächst 55%) Förderung für Lüftungsgeräte in Schulen
(10.1.2021; zuletzt am 14.11.2021 upgedatet: Förderung endet Ende 2021!) Um den notwendigen Luftwechsel in Klassenzimmern sicherzustellen, empfiehlt die Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt bei Unterrichtseinheiten von mehr als 45 Minuten, auch während des Unterrichts zu lüften. Im Winter ist das allerdings kaum praktikabel. Häufig thematisierte Luftreiniger sind allerdings aus Sicht viele Fachleute auch kein dauerhafter Ersatz für die Versorgung eines Klassenraums mit frischer Außenluft - siehe z.B. Beitrag „DGUV: Mobile Umluftreinigungsgeräte können Fensterlüftung nicht ersetzen“ vom 28.10.2020. Kommunen sollten stattdessen auf kontrollierte Lüftungsanlagen setzen. Diese sorgen nicht nur für einen regelmäßigen Luftaustausch, sie senken auch Heizkosten durch Wärmerückgewinnung und werden unter bestimmten Voraussetzungen mit 80% (zunächst 55%) der Investitionssumme gefördert.
„Eine Lüftungsanlage sorgt nicht nur für frische, virenfreie Luft im Raum. Sie senkt auch die CO₂-Konzentration und den Feuchtegehalt und führt darüber hinaus andere Luftschadstoffe aus dem Raum ab. Das alles können mobile Geräte nicht“, so Dr. Kai Schiefelbein, Geschäftsführer Stiebel Eltron. „Zudem sind kontrollierte Lüftungsanlagen auch dann noch sinnvoll, wenn nach der Corona-Pandemie die Luftreiniger voraussichtlich verschrottet werden. Lüftungsanlagen verbessern dagegen weiterhin die Raumluftqualität und sparen mit Wärmerückgewinnung Heizkosten.“
Sanierung oder Neubau – Lüftungsgeräte lassen sich einfach einsetzen
Stiebel Eltron beispielsweise bietet mit dem VRL-C ein Lüftungsgerät an, das auch für die nachträgliche Ausstattung von Schulklassen, KITA-Gruppen oder Arztpraxen geeignet ist. „Wir empfehlen für den Einsatz in Klassenräumen das Lüftungsgerät VRL-C, da sich so ein bis zu vierfacher Luftwechsel pro Stunde im jeweiligen Raum realisieren lässt“, verspricht Herr Schiefelbein.
Das Lüftungsgerät kommt beispielsweise in der Johann-Pachelbel-Schule in Nürnberg zum Einsatz. Für die 110 Klassenräume hat man sich für die dezentrale Lüftung entschieden, mit denen die raumweise Belüftung realisiert werden kann. Über eine Vernetzung können gleichwohl alle 110 Geräte gleichzeitig für das Wochenende programmiert oder kollektiv in die Ferien geschickt werden.
Förderung per Kommunalrichtlinie „Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld“
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Kommunalrichtlinie (KRL) am 1. August 2020 liegt die Förderquote für kontrollierte Lüftungsgeräte wie dem VRL-C inzwischen bei 80%. Dabei müssen Anträge zwischen dem 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 gestellt werden.
Updates vom 4.6. und 14.11.2021: 80% staatliche Förderung
Der Bund will künftig einen Großteil der Kosten für den Einbau von stationären Lüftungsanlagen, die (Corona-)Viren aus der Raumluft zu filtern, in Kindergärten und Schulen übernehmen - das hat Kanzleramts-Chef Helge Braun am 14. Mai via Twitter verkündet - siehe Beitrag vom 4.6.2021. Hinweis vom 14.11.2021: Förderung endet Ende 2021!
Das Lüftungsgerät VRL-C von Stiebel Eltron gibt es in verschiedenen Größen und Ausstattungen. Weitere Informationen zur Schullüftung können per E-Mail an Stiebel Eltron angefordert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- stiebel-eltron.de/schullueftung
- Klimaschutzinitiative – Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)
- STIEBEL ELTRON GmbH & Co. KG
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siehe zudem:
- Lüftungstechnik im Raumlufttechnik-Magazin auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Lüftung bei Baubuch / Amazon.de