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DGUV: Mobile Umluftreinigungsgeräte können Fensterlüftung nicht ersetzen

(28.10.2020) Mobile Raumluftreiniger bzw. Umluftreinigungsgeräte sind in Innenräumen nur als ergänzende Maßnahme sinnvoll, um das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu verringern - darauf weisen ganz aktuell Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

Bild © Michael Hüter / DGUV 

Zum Schutz vor infektiösen Aerosolen sollen mobile Umluftreinigungsgeräte zudem nur unter bestimmten Randbedingungen beitragen können. Auf keinen Fall lässt sich durch sie die notwendige Frischluftzufuhr ersetzen - so wie sie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.6 „Lüftung“ (PDF) fordern. Schon gar nicht bieten Umluftreinigungsgeräte einen Schutz vor einer möglichen Tröpfcheninfektion mit SARS-CoV-2 im Nahbereich.

Unternehmen und Einrichtungen, die mobile Raumluftreiniger beschaffen möchten, sollten nur geeignete Geräte auswählen. Eine Hilfestellung für Anschaffung und Betrieb solcher Geräte wird derzeit von der DGUV erarbeitet. Ein einführender Fachbeitrag zum Thema wurde aber bereits veröffentlicht (PDF).

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