Baulinks -> Redaktion  || < älter 2024/0479 jünger > >>|  

EU genehmigt neue Förderrichtlinie BIK für den industriellen Mittelstand in Deutschland

(10.4.2024) Die Europäische Kommission hat am 10. April 2024 die beihilferechtliche Genehmigung für die Förderung der Dekarbonisierung in der Industrie durch Investitionshilfen im Rahmen der neuen Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)” erteilt. Ziel ist es, den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft im Einklang mit dem Green Deal Industrial Plan zu unterstützen.

Mit der neuen Förderrichtlinie können künftig Investitionen im industriellen Mittelstand in klimafreundlichere Produktionsmethoden unterstützt und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden. Die Förderung für Unternehmen kann bis zu 200 Mio. Euro betragen, bei einer Beteiligung der Bundesländer von einem Drittel.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck hierzu: „Mit der heutigen Beihilfegenehmigung durch die Europäische Kommission ist ein weiterer Schritt getan, um die energieintensiven Produzenten in Deutschland bei der Dekarbonisierung gezielt unterstützen zu können und Investitionen anzureizen. Wir ergänzen mit der neuen Förderrichtlinie unseren Instrumentenkasten und wollen gezielt auch den kleinen und mittleren Unternehmen helfen, beispielsweise bei Investitionen in eine stärkere Elektrifizierung ihrer Produktion. Dies ist ein wesentlicher Anschub für die grüne Produktion in Deutschland und damit auch eine Investition in unsere Wirtschaftskraft. Ich danke der Europäischen Kommission für die sehr konstruktive Zusammenarbeit und den zügigen Abschluss des Genehmigungsverfahrens.”

Die Beihilfe wird in Form von direkten Zuschüssen gewährt. Sie kann von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die fossile Brennstoffe als Energiequelle oder Ausgangsstoff für ihre Produktionsprozesse im Industriesektor in Deutschland verwenden. Die förderfähigen Projekte müssen zu einer Verringerung der CO₂-Emissionen aus Produktionsprozessen um mindestens 40% im Vergleich zu heute führen. Um förderfähig zu sein, müssen die Unternehmen entweder ihre Produktionsprozesse elektrifizieren oder von der Verwendung fossiler Brennstoffe auf erneuerbaren Wasserstoff oder aus erneuerbarem Wasserstoff gewonnene Brennstoffe umstellen. Förderfähig sind Projekte ab 1 Mio. Euro Investitionsgröße, bei KMU ab 500.000 Euro. Bei Fördersummen über 15 Mio. Euro besteht ein Ko-Finanzierungserfordernis der Bundesländer im Umfang von 30%.

Geplant ist ein zeitnaher Start der BIK-Dekarbonisierungsförderung nach Abschluss des weiteren Verfahrens auf nationaler Ebene zur Verabschiedung der Förderrichtlinie. Die BIK wird dann das Förderangebot des BMWK ergänzen und die Lücke für Dekarbonisierungsprojekte kleineren Volumens schießen. Neben den Klimaschutzverträgen, die das BMWK Mitte März 2024 gestartet hat und die auf großvolumige Projekte zielen, gibt es so künftig auch ein konkretes Förderangebot für den industriellen Mittelstand und für kleine und mittlere Unternehmen.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH