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Am 20. Februar 2024 starten Förderprogramme des BMWSB wieder

(20.2.2024) Ab 20. Februar 2024 können wieder Anträge für die BMWSB-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Genossenschaftliches Wohnen und Altersgerecht Umbauen (AU) über die Website der KfW gestellt werden. 

Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

„Vom neuen Stadtquartier bis zur Türschwelle: Die Förderprogramme des Bundesbauministeriums sind wichtig für die Konjunkturentwicklung in unserem Land. Jeder Förder-Euro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus und kurbelt die Binnennachfrage an. Das sind genau die Impulse, die wir jetzt brauchen. Ab morgen (20. Februar) können für die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Genossenschaftliches Wohnen und Altersgerecht Umbauen wieder bei der KfW Anträge gestellt werden.

Bei KFN wird der Endkundenzinssatz für Wohngebäude mit Start 20.02. bei 2,1% liegen und damit deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen. Damit kommt Bauen wieder in finanzierbare Größenordnungen. Mit dem Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) wurde im vergangenen Jahr der Neubau von über 47.000 klimafreundlichen Wohnungen gefördert und insgesamt Investitionen von rund 17,4 Mrd. Euro angestoßen. Das Programm für Genossenschaftliches Wohnen hat sich zu einem hidden champion entwickelt. Gestartet sind wir mit sechs Millionen Euro in 2022, lagen dann bei neun Mio. Euro in 2023 und statten dieses Programm jetzt mit 15 Mio. Euro in 2024 aus. Mit diesem Programm unterstützen wir Menschen, die eine eigene Genossenschaft gründen, um anschließend zu bauen, oder die Genossenschaftsanteile erwerben möchten, mit zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss. Zum Start liegt der Zinssatz bei 2 - 2,5%, je nach Laufzeit. Es können Kredite bis zu 100.000 Euro aufgenommen werden. Der Tilgungszuschuss liegt bei 7,5%.

Damit Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten Zuhause wohnen bleiben können, fördern wir mit dem Programm Altersgerecht Umbauen den barrierefreien Umbau von Wohnungen. Im vergangenen Jahr wurden damit rund 31.000 Wohnungen oder Einfamilienhäuser umgebaut. In diesem Jahr stehen hierfür 150 Mio. Euro bereit, eine Verdoppelung der Summe aus dem letzten Jahr. Einzelne Maßnahmen werden mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst. Wer sein Haus zum Standard »Altersgerechtes Haus« umbaut, bekommt bis zu 6.250 Euro erstattet.”, so Klara Geywitz.

Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN):

  • Für KFN stehen in 2024 insgesamt 762 Mio. Euro in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verfügung. Kreditsummen bis zu 100.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude) bzw. bis zu 150.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude mit QNG) sind möglich. 
  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
  • Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
  • Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.
  • Kommunen und Landkreise erhalten Investitionszuschüsse, z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
  • Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

Weitere Informationen:
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) | KfW
Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) | KfW
Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499) | KfW

Förderprogramm Genossenschaftliches Wohnen 

  • Für das Programm stehen in 2024 insgesamt 15 Mio. Euro zur Verfügung, die mittels zinsverbilligter Kredite vergeben werden. Zudem wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5% ermöglicht. Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro.
  • Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.
  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen. 

Weitere Informationen:
Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) | KfW

Förderprogramm Altersgerecht Umbauen (AU)

  • Für das Programm AU stehen insgesamt 150 Mio. Euro zur Verfügung.
  • Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert.
  • Zu den Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
  • Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten bis maximal 2.500 Euro. Wer sein Haus zum Standard AU umbaut, bekommt 12,5% der förderfähigen Kosten bis maximal 6.250 Euro von der KfW erstattet.
  • Private Bauherren sowie Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.

Weitere Informationen:
Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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