Gesetz zur Wärmeplanung vom Bundesrat gebilligt
(15.12.2023) Am 15. Dezember 2023 hat der Bundesrat das Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze gebilligt, das der Bundestag am 17. November 2023 beschlossen hatte. Es ergänzt das so genannte Heizungsgesetz und tritt zeitgleich mit diesem am 1. Januar 2024 in Kraft.
Zeitvorgaben für Wärmepläne
Mit dem Gesetz sind die Länder verpflichtet Wärmepläne zu erstellen – für Großstädte bis Ende Juni 2026, für kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028. Die Länder können diese Pflicht auf Rechtsträger innerhalb ihres Hoheitsgebiets übertragen, z.B. an Kommunen. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sind vereinfachte Verfahren möglich und mehrere Gemeinden können eine gemeinsame Wärmeplanung vornehmen.
Steigende Anteile für Erneuerbare Energien
Bis 2030 sollen bestehende Wärmenetze zu 30% aus erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus betrieben werden. Bis zum Jahr 2040 soll der Anteil mindestens 80% betragen, bis Ende 2044 dann 100%.
Investitionssicherheit
Die Wärmeplanung soll das zentrale Planungsinstrument sein, um den Transformationspfad hin zu einer dekarbonisierten Wärmeerzeugung und -versorgung zu entwickeln. Bürger, Energieversorger und weitere Interessensgruppen vor Ort sind in den Planungs- und Strategieprozess der Energieversorgung einzubinden. Ziel ist es, die Investitionssicherheit für Betreiber von Wärme-, Gas- und Stromverteilernetzen, Gewerbe- und Industriebetriebe sowie für Gebäudeeigentümerinnen und -Eigentümer zu steigern.
Bebauungspläne im Außenbereich und Biomasse
Zudem erleichtert das Gesetz die energetische Nutzung von Biomasse im baurechtlichen Außenbereich. Die entsprechende Privilegierung im Baugesetzbuch für Biomasseanlagen ist bis Ende 2028 befristet. Weitere Änderungen dienen der Beschleunigung von Bebauungsplänen im Außenbereich.
Kostenbelastung für Kommunen
In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf offene Finanzierungsfragen hin, auch vor dem Hintergrund des aktuellen Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts. Der Bundesrat kritisiert, dass das Gesetz die Kommunen mit Kosten belaste, über deren genaue Höhe und Finanzierung keine Klarheit bestehe. Für das Gelingen der Wärmewende vor Ort sei von besonderer Bedeutung, dass der Bund an seiner Ankündigung festhalte, das Erstellen der Wärmepläne zu fördern. Diese Finanzierungszusage sei zu konkretisieren, zu operationalisieren und mehrjährig auszugestalten, um Ländern und Kommunen Planungssicherheit bei der Umsetzung zu geben.
Unzureichende Berücksichtigung der Landesvorschläge
Der Bundesrat bemängelt zudem, dass der Bundestag zahlreiche Anregungen der Länder aus deren Stellungnahme im ersten Durchgang nicht oder nur unzureichend übernommen hat. Er bittet daher nochmals um einige fachliche Verbesserungen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
- Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), Baubranche, Architektur und Ingenieurbau bei BAULINKS.de
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