Haushaltsgesetz 2023: Etat für Wohnen und Bauen deutlich aufgestockt
(13.11.2022) Der Bundestag stimmt am 22. November 2022 nach 90-minütiger Aussprache in zweiter Beratung über den Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ab. Der Einzelplan 25 des Haushaltsgesetzes 2022 (Drucksachen 20/3100, 20/3102, 20/4001 Nr. 1.1) sieht Ausgaben von 7,33 Mrd. Euro (2022: 4,96 Mrd. Euro) vor. Bundesministerin Klara Geywitz (SPD) rechnet mit Einnahmen von 245,37 Mio. Euro (2022: 265,73 Mio. Euro).
Wohngeldposten mehr als verdreifacht
Größter Einzelposten ist mit 2,9 Mrd. Euro (2022: 895 Mio. Euro) das Wohngeld, das der Haushaltsausschuss von 690 Mio. Euro um 2,21 Mrd. Euro aufgestockt hatte. Es folgen der soziale Wohnungsbau mit 1,28 Mrd. Euro, was nach 750 Mio. Euro 2022 ebenfalls einen deutlichen Aufwuchs darstellt. Für das Baukindergeld sind 841,04 Mio. Euro (2022: 994,58 Mio. Euro) eingeplant.
Für Stadtentwicklung und Raumordnung sieht der Etat 1,51 Mrd. Euro vor (2022: 1,53 Mrd. Euro). Dazu zählen 228,36 Mio. Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur (2022: 252,5 Mio. Euro). Die Mittel für die Städtebauförderung summieren sich auf 1,06 Mrd. Euro (2022: 1,13 Mrd. Euro), von denen - wie in 2022 - 790 Mio. Euro als Zuweisungen an die Länder gehen sollen.
Für Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn sind 68,94 Mio. Euro in den Etat eingestellt (2022: 137,47 Mio. Euro). Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung soll mit 136,75 Mio. Euro bedacht werden (2022: 116,75 Mio. Euro).
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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- Haushaltsgesetz 2022: Knapp 5 Mrd. Euro fürs BMWSB (23.5.2022)
siehe zudem:
- Wohnungs- und Baupolitik, Immobilienbranche, Baubranche, Architektur und Ingenieurbau bei BAULINKS.de
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