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Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

(22.3.2024) Der Bundesrat hat am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und somit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt.


Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses angenommen ... darunter:
  • Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5%,
  • Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
  • auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70% (ohne Gewerbesteuer),
  • Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.

Das Gesetz hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Es soll in der geänderten Fassung zu Entlastungen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro führen.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Nun ist es endlich beschlossene Sache: Die degressive AfA für den Wohnungsbau kommt. Sechs Jahre lang jeweils fünf Prozent der Investitionskosten abschreiben – das ist richtig großer Impuls für den Wohnungsbau in Deutschland. Damit bringen wir den Wohnungsbau weiter in Schwung. Wir ermöglichen der Bau- und Immobilienbranche Investitionen schneller abzuschreiben. Wir schaffen damit Investitionsanreize, die die Bauwirtschaft weiter stabilisieren. Unsere Regelung sieht dabei keine Baukostenobergrenzen vor. Die neue Abschreibungsmöglichkeit gilt rückwirkend für alle Bauprojekte ab einem Effizienzstandard 55 und mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029.”

Zur Erinnerung: Das Wachstumschancengesetz war 17. November 2023 vom Bundestag verabschiedet worden. Am 24. November 2023 hatte der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nun zugestimmt haben, kann es nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

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