Bundesweites Förderprogramm Genossenschaften
(9.10.2022) Am 4. Oktober 2022 startete das von Bundesbauministerium und KfW neu angelegte Förderprogramm zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Damit sollen Wohnungsgenossenschaften besonders in der Anfangs- und Erweiterungsphase bzw. bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen unterstützt werden.
Dazu sagte Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Gemeinsam mit der KfW fördern wir bundesweit Genossenschaftsprojekte, die Wohnungen bauen, erweitern, sanieren oder modernisieren wollen. Das sind im Leben einer Wohnungsgenossenschaft oft kritische Momente. Am Anfang fehlt das Geld um Grund und Boden zu beleihen oder schlicht Kredite aufnehmen zu können. Erweiterungen gehen oft mit ähnlichen Problemen einher, und auch klimaangepasste Sanierungen und Modernisierungen stellen bewährte Genossenschaften vor Herausforderungen. ... Wir brauchen aber Genossenschaften, denn sie leisten mit ihrem Angebot an bezahlbarem Wohnraum einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes. Mit unserer gemeinsam Bundesförderung wollen wir junge und bestehende Genossenschaften dabei unterstützen, diese Hürden zu nehmen.“
Bei dem Programm handelt sich um eine Kreditförderung bis zu 100.000 Euro, mit dem eine Privatperson den Erwerb von Genossenschaftsanteilen vornehmen kann. Der Zinssatz für den Kredit wird während der ersten Zinsbindungsfrist aus Bundesmitteln verbilligt. Zusätzlich wird laut Bundesbauministerin ein Teil der Darlehensschuld erlassen (15% Tilgungszuschuss).
Der Kredit ist nicht direkt bei der KfW zu beantragen, sondern bei einem Finanzierungspartner - beispielsweise der Hausbank. Die Voraussetzungen sind, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Genossenschaftswohnung erforderlich sind und die Wohnung selbst genutzt wird. Dafür stehen 2022 6 Mio. Euro und 2023 9 Mio. Euro zur Verfügung. Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.
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