Baukulturbericht 2022/23: Entschließung vom Bundestag verabschiedet
(15.4.2024) Der Bundestag hat am 11. April 2024 den Baukulturbericht 2022/23 der Bundesstiftung Baukultur mit Stellungnahme der Bundesregierung beraten und eine Entschließung verabschiedet.
Die Bundesregierung wird hiermit aufgefordert, Handlungsempfehlungen des Baukulturberichts 2022/23 bei ihren Maßnahmen zur Förderung von Baukultur, in ihrer Städtebauförder- und Stadtentwicklungspolitik sowie bei der Erstellung baukultureller Leitlinien des Bundes zu berücksichtigen. Auch soll die Regierung unter anderem darauf hinwirken, dass die Bundesstiftung Baukultur in ihrem nächsten Baukulturbericht erforderliche Transformationsprozesse an Infrastrukturen der Daseinsvorsorge, wie Straßen, Brücken, Bahnhöfe, Schulen, Kindertagesstätten oder Behörden in den Fokus stellt.
Baukulturbericht 2022/23 der Bundesstiftung Baukultur
Die Bundesstiftung Baukultur fordert, den Umbau zum neuen Leitbild zu machen. Vielfältig nutzbare Orte, eine belastbare Infrastruktur und attraktive, klimagerechte Lebensräume müssten vorrangige Ziele kommender Planungen sein. So heißt es im Bericht: „In unseren Städten, Orten und Landschaften müssen bestehende Qualitäten erkannt und als Ausgangspunkt und Inspiration zur Weiterentwicklung nutzbar gemacht werden.”
Es gelte einen „Paradigmenwechsel hin zur Umbaukultur” einzuläuten. Der Fokus von Politik, Verwaltung, Bauwirtschaft und Öffentlichkeit müsse sich schon aus volkswirtschaftlichen und ökologischen Gründen vom Neubau hin zum Umbau verschieben, wird verlangt. In diesem Paradigmenwechsel lägen Chancen für Klima- und Ressourcenschutz, für ein neues Verständnis von Gestaltung und für Bauwerke, „die auch für kommende Generationen noch wertvoll sind”, schreibt die Bundesstiftung Baukultur.
Ebenso müssten die Strukturen auf die neue Umbaukultur ausgerichtet werden. Nach Jahrzehnten der Fokussierung auf den Neubau gelte es, bestehende Strukturen und Regelwerke aufzubrechen und im Sinne einer Umbaukultur neu auszurichten. Umfangreicher Anpassungsbedarf besteht aus Sicht der Bundesstiftung Baukultur bei den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen genauso wie bei eingeübten Abläufen in Verwaltung und Baubranche.
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siehe zudem:
- Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), Baubranche, Architektur und Ingenieurbau bei BAULINKS.de
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