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Schlichtung im Baugewerbe gescheitert

(4.6.2007; am 13.7. upgedatet) Nach 22-stündigen Verhandlungen war es dem Bundesminister a.D. Wolfgang Clement am 19.5. gelungen, eine Schlichtung zwischen den Tarifparteien im Baugewerbe herbeizuführen (zur Erinnerung: Der bereits ausgehandelte Tarifvorschlag vom 31.3. bekam Anfang Mai keinen Zuschlag). Zentraler Punkt der Vereinbarung, die rückwirkend zum 1. April 2007 in Kraft treten und für 24 Monate gelten sollte, war die Erhöhung der Löhne und Gehälter der 700.000 Beschäftigten in drei Stufen (siehe Beitrag vom 19.5.). Anfang Juni ist aber auch die Schlichtung gescheitert: Die Arbeitgeber des Baugewerbes in Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben die Ablehnung des Schlichtungsergebnisses erklärt, während die Tarifkommission der IG BAU das Schlichtungsergebnis angenommen hat.

30 von 34 der dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes angeschlossenen Mitgliedsverbände mit einem Stimmenanteil von 76,4 % haben dem Schiedsspruch zugestimmt. Aufgrund der getroffenen Vereinbarung zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens wäre aber auch eine gesonderte Zustimmung der in das Schlichtungsverfahren einbezogenen Baugewerbeverbände aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und den neuen Bundesländern notwendig gewesen. Von diesen haben lediglich die Baugewerbeverbände aus den neuen Bundesländern ihre Annahme des Schiedsspruches erklärt. Nach dem Schlichtungsabkommen für das Baugewerbe gilt das Schlichtungsverfahren damit als gescheitert.

Reaktionen

"Mit großem Erstaunen nehme ich zur Kenntnis, dass das Schlichtungsverfahren deshalb gescheitert ist, weil allein die Baugewerbeverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein den Schiedsspruch wegen der von ihnen maßgeblich geforderten und in der Schlichtung selbst verhandelten Öffnungsklausel abgelehnt haben." Mit diesen Worten kommentierte der Verhandlungsführer der Arbeitgeber und Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Prof.  Thomas Bauer, heute in Berlin die Ablehnung des Schiedsspruchs vom 19. Mai 2007. "Wir empfehlen den Unternehmen der Bauindustrie den Schiedsspruch bis zu einer endgültigen Tarifeinigung anzuwenden. Das bedeutet die betriebliche Umsetzung der Vergütungsregelung ab 1. Juni 2007."

ZDB-Vizepräsident Frank Dupré: "Offensichtlich ist es trotz Einbeziehung der norddeutschen Verbände in das Schlichtungsverfahren nicht gelungen, die betriebliche Basis von der Annahmefähigkeit des Schiedsspruches und insbesondere von der Umsetzbarkeit der in der Schlichtung durchgesetzten Öffnungsklausel für Haustarifverträge, welche erstmals Tariflohnunterschreitungen zulässt, zu überzeugen. Das ist angesichts dieses innovativen neuen Lösungsansatzes, welcher in den Verhandlungen der Zentralschlichtungsstelle entwickelt wurde, bedauerlich. Durch diesen Lösungsansatz könnte ein bundesweiter Lohntarifvertrag trotz regionaler Unterschiede Bestand haben."

"Die Verbände schaden hiermit ihren Bauunternehmern in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Wir richten uns auf einen heftigen Arbeitskampf ein", sagte der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Klaus Wiesehügel und ergänzt: "Wir halten 3,1 prozentuale Lohnerhöhung und einen monatlichen Festbetrag von 0,4 Prozent nach wie vor für kein überzogenes Ergebnis". Dies sehe man schon daran, dass die Ost-Arbeitgeber ohne Wenn und Aber ihre Zustimmung erteilt haben.

Update: Endlich!

Am 13.7.2007 haben die Mitgliederversammlungen des Verbandes Baugewerblicher Unternehmer Niedersachsen sowie des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein endlich die Vereinbarung zum Abschluss der Tarifauseinandersetzung im niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Baugewerbe angenommen - siehe auch Beitrag "Neue Bautarifvereinbarung findet Gnade im Norden" vom 13.7.2007

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