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Heizungsmodernisierer im Förder-Dschungel

(21.8.2009) Niemals zuvor gab es vom Staat mehr Belohnungen für die Modernisierung von Heizungen. Die Zuschuss- und Kreditprogramme des Bundes halten unter anderem attraktive Sonderförderungen bereit.

Bonus für Brennwert und Solar

Viele neue Heizungen werden mit einer Solaranlage ausgestattet. Dafür gibt es eine Solar-Förderung inklusive. Doch auch für den neuen Heizkessel gibt es eine Bonuszahlung, wenn es sich um einen energiesparenden Brennwertkessel handelt.

  • Mit 375 Euro fördert der Staat Brennwert-Solar-Kombinationen zur Warmwasserbereitung.
  • 750 Euro gibt es für Anlagen, die auch die Raumheizung solar unterstützen.

Diese Bonusförderung ist nach Auskunft der Initiative Erdgas pro Umwelt (IEU) bis 31.12.2009 befristet. Ebenfalls wichtig: Zwischen dem Kesseltausch und der Installation der Solaranlage dürfen nicht mehr als sechs Monate verstreichen. Innerhalb dieser Frist muss der Bonus-Zuschuss beantragt werden - zusammen mit der Solar-Basisförderung.

Brennwertkessel statt Nachtspeicherheizung

Elektrische Nachtspeicherheizungen sollen nach dem Willen des Bundes Schritt für Schritt ausgemustert werden. Eine Sonderförderung soll den Austausch beschleunigen. 200 Euro zahlt der Bund für jeden abgebauten Nachtstromspeicherofen. Dieser Zuschuss wird nur gewährt, wenn damit die Erneuerung der Heizungsanlage verbunden ist.

Auch kleine Verbesserungen werden belohnt

Es muss nicht immer der komplette Austausch der alten Heizung sein. Bei jüngeren, funktionstüchtigen Anlagen führen auch Verbesserungen bei der Wärmeverteilung zu spürbaren Energieeinsparungen. Eine weitere Sonderförderung unterstützt solche Maßnahmen, wie etwa den Einbau von Stromsparpumpen, die Verbesserung der Regelungstechnik, einen hydraulischen Abgleich der Anlage oder die Justierung von Pumpen, Ventilen und anderen Regelungseinrichtungen. 25 Prozent der Kosten werden vom Staat übernommen. Bei Handwerkerkosten unter 400 Euro beträgt die Förderung 100 Euro. Bei Kosten unter 100 Euro wird kein Zuschuss ausgezahlt. Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach der Ausstellung der Handwerkerrechnung bei der KfW gestellt werden.

Clever kombinieren

Die Extraförderungen können miteinander kombiniert werden. Sofern keine Doppelförderung einzelner Maßnahmen erfolgt, ist auch die Kombination mit anderen Zuschuss- und Kreditprogrammen des Bundes möglich. Maßnahmen, die im Rahmen der Sonderförderungen vom Staat bezuschusst werden, können nicht mehr als Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.

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