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Kontrollierte Wohnungslüftung förderfähig

(30.4.2009) Moderne Gebäudehüllen werden heutzutage im Zuge maximaler Energieeffizienz immer luftdichter verpackt, damit möglichst keine teure Wärmeenergie über die Außenhülle verloren gehen kann. Um diesen richtigen energetischen Schritt nicht wieder zu relativieren, hat sich in den letzten Jahren die Wohnungslüftung zunehmend als fester Bestandteil des energetischen Bauens etabliert: Sie kann automatisch und nahezu ohne Lüftungswärmeverluste für die notwendige Frischluftzufuhr sorgen. Konsequenterweise ist die energetische Bedeutung der Wohnungslüftung nun auch von der Bundesregierung erkannt worden. Im Rahmen des neuen KfW-Programms "Energieeffizient Sanieren" ist die kontrollierte Wohnungslüftung seit Anfang des Jahres auch als Einzelmaßnahme von staatlicher Seite förderfähig.

Weil moderne Wohnungslüftungssysteme aktiv einen Beitrag zu den aktuellen gesetzlichen Vorgaben für energetische Gebäudestandards leisten, sind diese also ab sofort im Sinne des KfW-Programms "Energieeffizient Sanieren" auch als Einzelmaßnahme förderfähig. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, deren Immobilien bis zum 31. Dezember 1994 fertig gestellt worden sind, erhalten zukünftig neben der Möglichkeit eines zinsgünstigen Darlehens grundsätzlich auch einen Zuschuss für die Durchführung von Einzelmaßnahmen. Dieser Zuschuss beträgt 5% der förderfähigen Investitionskosten, höchstens jedoch 2.500 Euro je Wohneinheit. Förderfähig sind zentrale, dezentrale oder raumweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, bedarfsgeregelte Abluftsysteme sowie Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeüberträger und Abluftwärmepumpe - siehe auch "Ausweitung der KfW-Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren" vom 22.12.2008.

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