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Umweltmeteorologie - Die Berücksichtigung von Klima und Lufthygiene in räumlichen Planungen

(10.12.2004) Die Richtlinie VDI 3787 Blatt 9 "Umweltmeteorologie - Die Berücksichtigung von Klima und Lufthygiene in räumlichen Planungen" dient dazu, die für die Planung notwendigen Kenntnisse zu Klima und Lufthygiene zusammenzustellen. In Form eines "Manuals" bietet sie handlungsrelevante Empfehlungen für das Einbeziehen von Klima und Lufthygiene bei räumlichen Planungen.


Auch beim Trump-Tower (Stuttgart) wurde das Windklima untersucht. (Bildquelle: Ingenieurbüro Rau)

Das Berücksichtigen dieses bedeutenden Aspektes der Umweltsicherung, -verbesserung oder -verträglichkeit setzt die Kenntnis der Faktoren voraus, die Klima und Lufthygiene im betrachteten Gebiet bestimmen und damit bei Umwidmungen der Flächennutzung relevant werden können. Entscheidend sind hier die Orographie (geogr. Beschreibung der Reliefformen eines Landes), Topographie (Orts-, Lagebeschreibung, -darstellung), Landnutzung und Emissionssituation. Daraus resultieren spezifische Verhältnisse im Strahlungs-, Wärme-, Wasser-, Impuls- und Stoffhaushalt.

Die dieser Richtlinie zugrunde gelegte Fragestellung setzt im Allgemeinen die Erhebung von Daten voraus, die vielfach keine kurzfristigen Begutachtungen ermöglichen und daher bei den Zeitvorgaben in der Stadt- und Regionalplanung beachtet werden müssen. Hierbei ist ferner zu bewerten, ob und inwieweit sich die Veränderungen auf die Umwelt auswirken und deshalb bei der Ableitung von Planungszielen berücksichtigt werden müssen.

Details zur Richtlinie:

siehe auch:

zumeist jüngere Beiträge, die auf diesen verweisen:

siehe zudem:


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