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CE-Kennzeichnung für Isolierglas wird ab März 2007 verbindlich

  • Bundesverband Flachglas und Gütegemeinschaft Mehrscheiben-Isolierglas (MIG) verhandeln weiter

(22.12.2005) Der seit geraumer Zeit noch ausstehende Teil 5 der EN 1279, der die Konformität regelt, ist am 14.12.2005 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Damit ist die EN 1279 europaweit die harmonisierte Produktnorm für Isolierglas. Was lange währt, ist aber nach Ansicht des Bundesverbandes Flachglas und der Gütegemeinschaft Mehrscheiben-Isolierglas in diesem Fall noch lange nicht gut: die gravierenden Mängel der Norm bestehen nach wie vor.

Der unter anderem künftig für jeden Isolierglashersteller in eigener Verantwortung durchzuführende Initial Type Test (ITT; Erstprüfung) stellt eine Vielzahl mittelständischer Isolierglashersteller vor große Probleme. Während Unternehmen mit vielen Produktionsstätten die Kosten der Erstprüfung auf eine große Absatzmenge umlegen können, ist dies dem Mittelstand in aller Regel nicht möglich.

Dank des starken Engagements der Verbände Bundesverband Flachglas (BF) und Gütegemeinschaft Mehrscheiben-Isolierglas (GMI) wird derzeit an einer Überarbeitung der Norm gearbeitet. Die begleitend zu den europäischen Aktivitäten geführten Verhandlungen des BF und der GMI mit Entscheidungsträgern im Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) und im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erwiesen sich in diesem Zusammenhang als ebenso sinnvoll wie erfolgreich. Es wird in Deutschland auch in Zukunft das bekannte und bewährte System der Übertragbarkeit von Prüfergebnissen (Lizenzübertragungen) geben können, die auch dem stark mittelständisch geprägten deutschen Markt den Weg zum CE-Zeichen ebnen.

Die grundlegenden Sachverhalte hierzu sind bereits ausführlich in einem Symposium im September von kompetenten Referenten aufgezeigt worden. Die Herren Seyfert (Vizepräsident DIBt), Dr. Huntebrinker (Obmann des zuständigen Normenausschusses im DIN) und Sieberath (Leiter des ift) haben den anwesenden Verbandsmitgliedern die zukünftigen Rahmenbedingungen und Umsetzungsmöglichkeiten erläutert.

BF und GMI werden ihre Mitglieder in den nächsten Wochen über weitere Details der Entwicklung informieren. Fest steht:

  • Der Beginn der Übergangszeit (Koexistenzperiode), in der zwar mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden darf, aber nicht muss, ist der 1.3.2006. Sie endet am 28.02.2007.
  • Ab dem 01.03.2007 muss die CE-Kennzeichnung dann zwingend vorgenommen werden.
  • Die EN 1279 ist die harmonisierte Produktnorm für Isolierglas und löst nach der Koexistenzperiode die bisherige nationale Norm DIN 1286 ab.

Rüdiger Graap, Geschäftsführer von BF und GMI, rät: "Isolierglashersteller sollten in diesen schwierigen Umbruchzeiten in jedem Fall auf Qualität setzen. Durch freiwillige Fremdüberwachung und verlässliche Produktangaben kann das Vertrauen der Verbraucher, Planer und Fensterbauer nachhaltig bewahrt werden."

Übrigens: Das ift Rosenheim ist als europäisch notifizierte Stelle autorisiert, alle erforderlichen Prüfungen für den ITT durchzuführen, und unterstützt die Hersteller bei der Umsetzung des CE-Zeichens auch mit folgende Dienstleistungen:

  • Inhouse-Schulungen,
  • Fachtagungen und Seminare,
  • Fremdüberwachung und Zertifizierung nach europäischer Produktnorm sowie
  • Unterstützung bei der Einführung der werkseigenen Produktionskontrolle

Hierbei sollen die Hersteller von den umfangreichen CE-Erfahrungen des ift aus anderen Branchensegmenten profitieren können (dabei waren Tore, Fassaden und Beschläge). Hersteller und Planer finden auf der ift-Website zum CE-Zeichen eine FAQ-Liste sowie eine aktuelle Auflistung der Produktnormen mit den Terminen: ift-rosenheim.de/faq_cezeichen.php.

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