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Neue Abschottung für Hohlleiter und Koaxialkabel

(9.3.2011) Das DIBt hat vor Jahren aufgrund ihres problematischen Brandverhaltens sämtliche Hohlleiterkabel aus allen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen von Kabelabschottungssystemen herausgenommen. Nach Zulassung können diese Kabel nur durch Abschottungen geführt werden, wenn diese gesondert geprüft wurden. Der Firma Wichmann Brandschutzsysteme aus Attendorn ist es nun offenbar durch eine Weiterentwicklung ihrer Kabelboxen gelungen, für eine ganze Reihe gängiger Hohlleiterkabel den Nachweis über die S90 Klassifizierung zu führen. Das soll insbesondere auch für große Hohlleiter gelten.

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Auch bei Koaxialkabeln gilt, dass sie nicht grundsätzlich von einer Standardzulassung abgedeckt sind, wenn sie im Inneren einen hohlen Kern haben. Der Raum zwischen dem inneren Leiter und der äußeren Abschirmung ist in der Regel mit PE-Schaum ausgefüllt. Auch hier hat die Firma Wichmann für eine Reihe Koaxialkabel bis zu einem Durchmesser von 60 mm den Nachweis über die 90 Minuten Feuerbeständigkeit erbracht.

Weitere Informationen zur Abschottung für Hohlleiter und Koaxialkabel können per E-Mail an Wichmann Brandschutzsysteme angefordert werden.

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