Baulinks -> Redaktion  || < älter 2010/2027 jünger > >>|  

Gutachterliche Stellungnahme für ZZ-Platte als Vorschott

(6.12.2010) Die bewährte "ZZ-Platte BDS-N" des Brandschutzspezialisten Zapp-Zimmermann dient der permanenten Brandabschottung von Elektrokabeln und -leitungen aller Art und Durchmesser sowie der Abschottung von brennbaren und nichtbrennbaren Rohren. Gemäß einer neuen gutachterlichen Stellungnahme der MPA Braunschweig kann die Platte in zwei Konstruktionsvarianten auch als Vorschott eingesetzt werden.

Speziell im Bestand werden Verarbeiter häufig mit der Situation von überbelegten Wand- bzw. Deckendurchführungen konfrontiert, die eine zulassungsgerechte Abschottung unmöglich machen. Zugelassen ist eine Belegung auf maximal 60 Prozent der Öffnungsgröße. Liegt eine Überbelegung vor, so muss mit einem Vorschott gearbeitet werden. Hierfür bietet die Zapp-Zimmermann GmbH mit der "ZZ-Platte BDS-N" auf Basis der gutachterlichen Stellungnahme 3503/136/10 eine praktikable Lösung.

Sämtliche Einbauvarianten der S90-Kombiabschottung sowie detaillierte Hinweise zu ihrer sachgerechten Verarbeitung finden sich im Gesamtkatalog des Brandschutzspezialisten Zapp-Zimmermann. Dieser kann ebenso wie die neue gutachterliche Stellungnahme zu den Vorschott-Konstruktionen (3504/136/10) inklusive weiterer Konstruktionsdetails kostenfrei per E-Mail an Zapp-Zimmermann angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH