Zum 13.12. geänderte Trinkwasserverordnung schreibt Materialien und Werkstoffe vor
(16.12.2012) Die Trinkwasserverordnung führt erstmals verbindliche Regeln für Materialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Das sehen aktuelle Änderungen vor, die am 13. Dezember 2012 in Kraft getreten sind.
Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt in der Regel überall in Deutschland mit sehr guter Qualität in den Häusern an. Dort wo Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt werden, entstehen diese meistens in der Trinkwasser-Installation im Gebäude, d.h. durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche. Falsche Materialien können unerwünschte Stoffe in das Trinkwasser abgeben. Fehler bei Planung, Einbau und Materialauswahl der Installation können zur Vermehrung von Krankheitserregern wie Legionellen führen, die für Lungenentzündungen verantwortlich sind. Beides passiert insbesondere dann, wenn das Wasser zu lange im Leitungssystem stagniert.
PDF „Trink was - Trinkwasser aus dem Hahn“
PDF „Rund um das Trinkwasser“
Durch die Änderung der Trinkwasserverordnung kann das Umweltbundesamt (UBA) nun zur Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien verbindliche Anforderungen festlegen. Diese werden die bisher unverbindlichen Leitlinien nach und nach ersetzen. Jeweils zwei Jahre nach deren Festlegung dürfen bei der Neuerrichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen (etwa Trinkwasser-Installationen) nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Anforderungen entsprechen. Die Novelle der Trinkwasserverordnung sieht weiterhin praktikablere Regelungen zum Legionellenschutz vor.
Nur noch geprüfte Werkstoffen und Materialien einbauen!
Bereits jetzt sollten Eigentümer beim Bauen und Instandsetzen von Trinkwasser-Installationen darauf achten, dass der Installateur nur Produkte aus geprüften Werkstoffen und Materialien einbaut. Dafür veröffentlicht das Umweltbundesamt bislang unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen, zum Beispiel für Kunststoffe, Elastomere (etwa Gummidichtungen und Membranen), Beschichtungen, Schmierstoffe und Metalle. Diese Leitlinien und Empfehlungen wird das Umweltbundesamt in den nächsten 1 bis 2 Jahren zu „Bewertungsgrundlagen“ nach dem neuen §17 TrinkwV 2001 weiterentwickeln. Bei Bedarf kommen weitere Werkstoffgruppen hinzu. Spätestens zwei Jahre nach Veröffentlichung der Bewertungsgrundlagen müssen Hersteller ihre Produkte so umgestellt haben, dass sie diesen Anforderungen genügen. Werden dann Trinkwasser-Installationen neu errichtet oder Teile davon ausgetauscht, dürfen Betreiber von Wasserinstallationsanlagen keine Materialien mehr verwenden, die den Anforderungen widersprechen. Sofern Installateure oder Hauseigentümer schon jetzt Materialien und Werkstoffe einsetzen, die die Anforderungen der UBA-Leitlinien erfüllen, werden sie keine Schwierigkeiten haben, diese auch zukünftig einzuhalten.
Die Änderungen der Trinkwasserverordnung sehen auch praktikablere Regelungen für die Überwachung von Legionellen vor. So wird die zu überwachende „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ jetzt genauer definiert. Auch der Verwaltungsaufwand wurde reduziert. Ab sofort müssen diese Anlagen nur dann dem Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde, überschritten ist. Die Besitzer von größeren Wohngebäuden müssen das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein.
Die Änderungen der Trinkwasserverordnung 2001 wurden im Bundesgesetzblatt Nr. 58 vom 13.12.2012 veröffentlicht.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Infos zu den UBA-Leitlinien und Bewertungsmaßstäben
- Umweltbundesamt (UBA)
- Änderungen der Trinkwasserverordnung für sichere Trinkwasserqualität in Gebäuden (1.11.2011)
- Rehau ersetzt seine Rautitan RX-Fittings durch bleifreie „+“-
Varianten (22.3.2019) - Mit bleifreier Trinkwasserinstallation aus dem Schneider (22.3.2019)
- UBA-Hygieneliste als „Bewertungsgrundlage“ und die Konsequenzen daraus (9.9.2015)
- Hygienisch geeignete Sanitärwerkstoffe gemäß aktueller UBA-Liste (23.4.2013)
- „Die ganze Welt der Trinkwasserhygiene“ im neuen Praxisratgeber von Honeywell (23.4.2013)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Praxishandbuch: „Wasserhygiene in Gesundheitseinrichtungen“ (19.11.2012)
- DFLW: „Staat vernachlässigt Aufklärungspflicht hinsichtlich Legionellen“ (19.11.2012)
- Bei gewerblich genutzten Immobilien Pflicht zur Legionellenuntersuchung (31.7.2012)
- Neue Fachbroschüre von Viega zum sicheren Erhalt der Trinkwassergüte (30.7.2012)
- Dezentrale Spülstation mit Hygiene+ Funktion und „elektronischem Nutzer“ (12.3.2012)
- Wieland S71 als Alternative für bisheriges entzinkungsbeständiges Messing (30.7.2012)
- Neue Probenahme-Ventile von Schell zur Legionellenuntersuchung nach TrinkwV (12.3.2012)
- Neue Broschüre zum Trinkwasserschutz von Honeywell (9.1.2012)
siehe zudem:
- Trinkwasserinstallation, Armaturen, Duschen, Sanitärräume und Sanitärtechnik auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Trinkwasser, Sanitärtechnik bei Baubuch / Amazon.de