Baulinks -> Redaktion  || < älter 2013/2235 jünger > >>|  

Neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser: Informationspflicht für Vermieter

(16.12.2013) Am 1. Dezember 2013 trat ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser in Kraft. Pro Liter Wasser dürfen seit­dem nicht mehr als 0,010 mg Blei enthalten sein. Da die Werte in Bleileitungen in der Regel höher sind, müssen diese gegen Rohre aus besser geeigneten Werkstoffen ausgetauscht wer­den. Mit dem neuen Grenzwert werden Bleirohre als Trinkwas­serleitung quasi unbrauchbar.

Die Trinkwasserverordnung aus dem Jahre 2001, die am 1.1.2003 in Kraft trat, sieht eine stufenweise Herabsetzung des Bleigrenzwertes im Trinkwasser bis zum 1. Dezember 2013 vor. Damit endete die zehnjährige Übergangsfrist für den Austausch bleihaltiger Rohre. Davon betroffen sind nur Gebäude, die vor 1970 gebaut wurden, da danach keine Bleileitungen mehr ver­baut wurden. Komplett auf Bleileitungen wird seit über hundert Jah­ren im gesamten süddeutschen Raum verzichtet. Im Rest von Deutschland wurden Bleirohre jedoch teilweise sowohl für Hausanschlussleitungen als auch für die Trinkwasser-Installa­tion in Gebäuden verwendet.

Die Hausanschlussleitungen sind in der Regel in der Verantwortung des Wasserversor­gers und können nur durch diesen ausgetauscht werden. Die Rohre der Trinkwasser-Installation gehören den Hauseigentümern. Diese haben dafür zu sorgen, dass die Trinkwasserbeschaffenheit einwandfrei ist und eventuell vorhandene Bleirohre ausge­tauscht werden.

Informationspflicht für Wasserversorger und Vermieter

Sollten als Hausanschlussleitungen oder im Gebäude noch Bleirohre vorhanden sein, müssen die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem 1.12.2013 darüber schriftlich oder per Aushang informiert werden - auch wenn der Blei-Grenzwert nicht überschritten wird! Diese Information ist für bestimmte Risikogruppen wichtig. So gilt zum Beispiel für Schwangere und Kleinkinder die Empfehlung, kein Leitungswasser, das Blei enthält, zu trinken oder Speisen zu essen, für deren Zubereitung solches Wasser verwendet wird. Nach Möglichkeit sollten diese Gruppen auf abgepacktes Wasser zu­rückgreifen.

Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichern und besonders die kind­liche Entwicklung des Nervensystems beeinträchtigen kann. Deshalb sind schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder besonders gefährdet und vor der Auf­nahme von Blei zu schützen.

Auch andere Installationswerkstoffe, zum Beispiel verzinkter Stahl oder Kupferlegie­rungen, können Blei ins Trinkwasser abgeben. Das UBA führt in einer Empfehlung die­jenigen trinkwasserhygienisch geeigneten Werkstoffe auf, für die nachgewiesen wur­de, dass sie nicht zu einer Überschreitung des neuen Blei-Grenzwertes führen - siehe Liste trinkwasserhygienisch geeigneter metallener Werkstoffe). Bei der Erstellung neu­er Installationen und bei Instandhaltungsmaßnahmen sollte darauf geachtet werden, dass nur die in der Empfehlung aufgeführten metallenen Werkstoffe verwendet wer­den.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH