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Verband der Rohrinnensanierer hält Warnung vor Relining-Verfahren für unberechtigt

Bisphe­nol A - Massenchemikalie mit unerwünschten Neben­wirkungen
UBA-Broschüre: „Bisphe­nol A - Massenchemikalie mit unerwünschten Neben­wirkungen“ (Download)
  

(9.6.2015) Wie am 7.6. berichtet warnt u.a. der TÜV Nord vor Chemikalien aus den Beschichtungsstoffen bei der Rohr­innensanierung. Laut dem Verband der Rohrinnensanierer sei dabei Falsches und Richtiges vermengt worden:

Richtig sei, dass die Innensanierung von Trinkwasserleitun­gen mit Epoxidharz eine gängige Sanierungsmethode ist. Sie werde im In- und Ausland seit über 25 Jahren eingesetzt. Richtig sei ebenfalls, dass alte Trinkwasserleitungen aus Blei ausgetauscht werden sollen. Der Verband der Rohrinnensanie­rer verpflichte seine Mitglieder, Bleileitungen nicht durch In­nenbeschichtung zu sanieren. Aber nicht, weil die Beschich­tung gefährlich wäre, sondern um das hohe Gefährdungspo­tential von Blei im Kontakt mit Trinkwasser zu beseitigen.

Falsch sei die Einschätzung des eingesetzten Materials. Epo­xidharz enthält Bisphenol A - und diesen Stoff lasse die Beschichtungsleitlinie des Um­weltbundesamtes für die Beschichtung von Trinkwasserleitungen ausdrücklich zu - siehe auch Beschichtungsleitlinie vom 30.11.2010 (PDF-Download), die am 9.6.2015 gültige Version. Selbstverständlich dürfe der Stoff nicht in unzuträglicher Dosie­rung im Trinkwasser vorkommen. Die Trinkwasserverordnung sehe gleichwohl für Bis­phenol A keine Grenz- oder Vorsorgewerte vor. Zudem habe die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erst jüngst in einer umfangreichen Studie das Ge­sundheitsrisiko von Bisphenol A für Verbraucher neu bewertet (siehe EFSA-Deeplink dazu). Ergebnis: Unterhalb einer lebenslänglichen täglichen Aufnahme von 4 µg pro kg Körpergewicht bestehe kein Risiko einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, auch nicht für Kleinkinder oder Schwangere.

Das Umweltbundesamt hat die EFSA-Bewertung übernommen und hat als eigenen Vorsorgewert die Vorgaben von maximal 12 µg/l Trinkwasser (DWPLL, Drinking Water Positive List Limit) gemacht - siehe UBA-Info „Neubewertung von Bisphenol A - Konsequenzen für Materialien im Kontakt mit Trinkwasser“ vom 27.3.2015). Diese Werte würden - so der Verband der Rohrinnensanierer - nach ordnungsgemä­ßer Beschichtung von Trinkwasserleitungen immer eingehalten, regelmäßig lägen die gemessenen Werte unter 0,1 µg/l. Dem das Trinkwasserrecht prägenden Vorsorge­grundsatz sei damit entsprochen. Am Rande: Hauptbelastungspfade für Bisphenol A sind Lebensmittelverpackungen und Kassenzettel aus Thermopapier.

Falsch sei außerdem die Auffassung des TÜV Nord, es bestünden keine gültigen Richtlinien für die Rohrinnensanierung. Zwar hat der DVGW sein Regelwerk gegen den Wunsch der beteiligten Branchenvertreter weitgehend ersatzlos zurückgezogen, aller­dings habe der Verband der Rohrinnensanierer, in dem sich wesentliche Branchenver­treter zusammengeschlossen haben, schon vor einigen Jahren selbst ein eigenes Re­gelwerk für die Durchführung der Rohrinnensanierung mit Epoxidharz erarbeitet. Darin verpflichten sich die Mitglieder ...

  • zu detaillierten Objektaufnahmen,
  • zu der Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte bei der Sanierung in ent­sprechenden Abnahmeprotokollen und
  • zu einer regelmäßigen Kontrolle der Wasserqualität durch zugelassene Labore nach erfolgter Rohrinnensanierung,
  • zur Einhaltung der Verarbeitungsvorgaben der Harzhersteller und
  • zur Einführung eines Qualitätsmanagements nach DIN/ISO 9001 und ...
  • eben auch dazu, Bleileitungen nicht zu beschichten, sondern auszutauschen.

Also: Richtig ausgeführt, durch qualifizierte Unternehmen, hat der Verbraucher nach der Rohrinnensanierung ebenso Trinkwasser wie nach dem Leitungsaustausch - so das Fazit des Verbands der Rohrinnensanierer.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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