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Geprüft: Strohgedämmte Außenwand bereits mit 10 mm Putz feuerbeständig (F90-B)

(24.9.2015) Die Materialprüfungsanstalt Braunschweig hat ein allgemeines bauauf­sichtliches Prüfzeugnis (adP) für feuerhemmende und feuerbeständige strohgedämm­te Außenwände ausgestellt. Demnach genügen vergleichsweise dünne Schichten aus Lehm- oder Kalkputz, um die Feuerwiderstandsklasse „feuerhemmend“ F30-B gemäß DIN 4102 zu erreichen. Mit beidseitigem Kalkputz soll die Feuerwiderstandsklasse „feuerbeständig“ F90-B erreicht werden können.

Aufbringen eines Kalkputzes auf eine Strohwand. Foto: Dirk Scharmer (Bild vergrößern)

„Damit steht einer größeren Verbreitung der Strohbauweise auch in urbanen Gebieten nichts mehr im Wege“, schwärmt Architekt und Vorstandsmitglied des Fachverbands Strohballenbau Deutschland (FASBA) Dirk Scharmer. Bis zu dreigeschossige Mehrfami­lienhäuser bzw. Bürogebäude mit strohgedämmten Wänden sollten nun aufgrund die­ses neuen Prüfzeugnisses genehmigt werden können. Das Prüfzeugnis ist unter fas­ba.de > Service > Downloads downloadbar (direkter PDF-Download).

Der neue Brandschutznachweis ist Teil eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) geför­derten Projektes zur Weiterentwicklung der Strohbauweise (Förderkennzeichen 22015511).

Weitere Informationen zu strohgedämmten Außenwänden können per E-Mail an Fachverband Strohballenbau angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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