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Erweiterte Zulassung macht Dämmen mit Baustroh für weitere Zielgruppen attraktiv

(20.8.2014) Strohballen direkt aus der Landwirtschaft däm­men nicht nur vergleichsweise gut (λ zwischen 0,045 und 0,080 W/mK), sie sind auch ein nachhaltiger, regional ver­fügbarer und preisgünstiger Dämmstoff. Nun wurden die An­wendungsbereiche in der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zu­lassung (abZ) erweitert: Ab sofort ist es somit möglich, Strohballen ...

  • ohne zusätzlichen Putzträger auf der Innen- und Au­ßenseite von Gebäuden direkte zu verputzen sowie
  • für die Außendämmung von Mauerwerk einzusetzen.

Bislang musste man für diese Bauformen eine Genehmigung im Einzelfall einholen. Durch die neue abZ wird also das Däm­men mit Stroh einfacher und wirtschaftlicher und damit po­tenziell für neue Anwendergruppen interessant.

Die bautechnischen Nachweise für die erweiterte Zulassung erbrachte der Fachverband Strohballenbau e.V. (FASBA) im Rahmen des Projektes „Strohbau 2012/2013“, in dessen Rah­men auch eine Strohbaurichtlinie zu erarbeiten war, die als Leitfaden für die fachgerechte Umsetzung in der Praxis und die Ausbildung von Fachkräften dienen kann. Die Fachagen­tur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) förderte das Vorha­ben im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Das Deutsche Institut für Bautechnik hatte schon vor Jahren eine Allgemeine bauauf­sichtliche Zulassung für den Wärmedämmstoff „Baustroh“ erteilt (siehe Baulinks-Bei­trag vom 5.3.2006). In der jetzt veröffentlichten Neufassung sind die Anwendungsbe­reiche aber deutlich erweitert worden und entsprechen den Anforderungen der Praxis nun noch besser. Man kann also den abschließenden Lehm- oder Kalkputz künftig di­rekt auf die Ballen aufbringen, das macht den ohnehin schon preisgünstigen Dämm­stoff noch wirtschaftlicher - spart man doch den Putzträger, in der Regel eine Holz­beplan­kung, ein. Schon jetzt haben viele Bauherren ihre Strohballenhäuser direkt verputzt, sie mussten dafür jedoch Einzelfallgenehmigungen einholen.

Vorgefertigte Wandelemente aus Holzrahmen mit einer direktverputzten Strohausfachung

... sind auch eine Option für größere, gewerbliche Bauvorhaben. Durch die Vorferti­gung lassen sich auf der Baustelle erheblich Geld und Zeit sparen. Das Norddeutsche Zentrum für Nachhaltiges Bauen (NZNB) in Verden an der Aller demonstrierte diese Bauweise anhand eines fünfstöckigen Ausstellungs- und Bürogebäudes, das mittler­weile kurz vor der Fertigstellung steht.

Christian Silberhorn, Geschäftsführer des NZNB, erhofft sich von der neuen Zulassung positive Impulse für den „dezentralen Baustoff“: „Baustroh kann landauf, landab in der Landwirtschaft gewonnen werden und - wenn die Qualität stimmt - regional als zuge­lassenes Bauprodukt durch die Baustroh GmbH ausgewiesen werden. Die erweiterte Zulassung wird seinen Einsatz künftig noch einfacher machen - ein großer Fortschritt für das nachhaltige Bauen“.

Auch der FASBA, der die Grundlage für die Erweiterung der Zulassung legte und die bautechnischen Nachweise erbrachte, freut sich: „Zehn Jahre Forschung und Erfah­rungen Sammeln machen sich jetzt bezahlt“, so Sissy Hein vom FASBA.

SanReMo mit Stroh

Bislang kommen Strohballen vor allem im Neubau zum Einsatz. Mit der neuen Bauauf­sichtlichen Zulassung ist ihre Verwendung nun auch in der Sanierung, Modernisierung und Renovierung (SanReMo) deutlich einfacher geworden. Wie man Mauerwerksbau­ten mit Strohballen effizient und kostengünstig von außen dämmen kann, zeigt das aktuelle Projekt „Alte Brauerei“ in Schwerin.

Der Dämmstoff „Stroh“

Nachhaltiger und günstiger als mit Strohballen aus der Landwirtschaft geht es beim Dämmen mit nachwachsenden Rohstoffen kaum. Stroh ist regional verfügbar, es soll keine chemische Ausrüstung gegen Schädlinge oder für den Brandschutz benötigen und außerdem keine zusätzliche Herstellungsenergie, denn die Ballen können so, wie sie vom Acker kommen, direkt verbaut werden. Voraussetzung ist, dass sie die in der Allgemei­nen Bauaufsichtlichen Zulassung festgelegten Eigenschaften aufweisen, u.a. bezüglich Pressdruck und Restfeuchte. Dies gewährleistet als Baustoffhersteller bei­spielsweise die Baustroh GmbH. Nach wie vor dürfen die Ballen ausschließlich in nicht-lasttragender Bauweise verbaut werden, d.h. sie können zur Ausfachung in Holzstän­derkonstruktionen oder - seit der neuen Zulassung - an der Außenseite von Mauer­werk zum Einsatz kommen.

Broschüre
FNR-Broschüre „Strohge­dämmte Gebäude“ (PDF-Download)
  

Informationen zur Strohbauweise finden Interessierte in der kostenlos bei der FNR erhältlichen Broschüre „Strohge­dämmte Gebäude“; sie ist unter mediathek.fnr.de downloadbar (direkter PDF-Download). Weitere Informationen zur Strohbal­lendämmung können per E-Mail an Baustroh angefordert werden.

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