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Bauwirtschaft lehnt Regelungen zum Bauvertragsrecht weiterhin strikt ab

(23.2.2016) Anlässlich des am 24.2. stattfindenden Spitzengesprächs mit Bundesjus­tizminister Heiko Maas fordern die Hauptgeschäftsführer von Hauptverband der Deut­schen Bauindustrie, RA Michael Knipper, und Zentralverband Deutsches Baugewerbe, RA Felix Pakleppa, eine grundsätzliche Revision des vorliegenden Referentenentwurfs zum Bauvertragsrecht:

„Wir brauchen eine schnelle Regelung der sogenannten Aus- und Einbaukosten. Hier herrscht seit vielen Jahren große Unsicherheit. Diese Regelung hat die Gro­ße Koalition bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Darüber herrscht Konsens, eine Neuregelung könnte und soll zügig umgesetzt werden.

Was das Bauvertragsrecht angeht, ist es notwendig, sich auf die im Koalitions­vertrag vereinbarten Punkte zum Verbraucherschutz zu konzentrieren. Alle da­rüber hinaus gehenden Punkte, die das Werkvertragsrecht erheblich verändern würden, lehnen wir ab, denn sie lösen Konflikte aus, gehen zu Lasten der Bau­unternehmen und erschweren das Bauen in Deutschland ganz erheblich, und das zu einem Zeitpunkt, an dem wir nun wirklich keine Verunsicherung von In­vestoren, Planern und Bauleuten brauchen können.

Zwei Punkte werden hierbei besonders kritisiert: Der erste Punkt betrifft ,An­ordnungsrechte‘ des Bauherrn, die das Gesetz bislang nicht kennt. Hier soll der Bauherr nach Vertragsschluss die vereinbarte Bauleistung und auch die Bauzeit einseitig ändern dürfen. Ein solches Prinzip von ,Befehl und Gehorsam‘ stellt einen massiven Eingriff in die Privatautonomie sowie die Dispositionsfrei­heit des Unternehmers dar. Dadurch werden der Bauablauf, die Logistik und Planung der Baustelle erheblich erschwert. Vor allem fehlt eine klare Regelung zur Preisanpassung sowie zur Streitbeilegung, damit der Unternehmer seine Ansprüche auch zeitnah durchsetzen kann.

Der zweite Punkt betrifft Regelungen zu Abschlagszahlung und Sicherheits­leistung: Bauunternehmer finanzieren bereits heute erhebliche Summen für Personal, Gerät und Baumaterial vor und tragen zudem das Risiko des Unter­gangs oder einer Beschädigung des Bauwerks bis zur Abnahme. Und nun sollen ausgerechnet die Abschlagszahlungen, die für die Bauunternehmen und deren Liquidität existentiell wichtig sind, unter erschwerten Bedingungen und gegebe­nenfalls erst nach langwierigen Beweis- und Gerichtsverfahren geleistet wer­den. Außerdem soll der Unternehmer künftig nur noch für 20% seines Vergü­tungsanspruchs Sicherheit verlangen dürfen.“

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