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Überprüft: Kerndämmungen von Rockwool können auch drei Monate lang frei bewittert sein

(15.3.2019; BAU-Bericht) Bereits im Mai 2018 hat die TU Berlin nach eingehenden Untersuchungen bestätigt, dass Fassadendämmplatten der Fixrock-Produktfamilie einer dreimonatigen Bewitterung ohne signifikante Veränderungen standhalten - siehe Beitrag vom 28.8.2018. Da die Frage der Widerstandskraft einer Dämmung gegen Bewitterung ebenfalls für Kerndämmungen von Bedeutung ist, hat Rockwool zwischenzeitlich auch das Verhalten der Kernrock und der RP-KD 035 VS bei Bewitterung testen lassen - und die Ergebnisse auf der BAU 2019 vorgestellt.

Für Kerndämmungen von Rockwool gab die TU Berlin Entwarnung: „Sollte es dazu kommen, dass bereits montierte Kernrock- oder RP-KD 035 VS-Dämmplatten ungeschützt starkem Regen und Schlechtwetter ausgesetzt sind, so behalten diese doch alle maßgeblichen Eigenschaften, die für eine Kerndämmung gefordert sind.“

Gleichwohl erklärte Sascha Karallus, der verantwortliche Produktmanager, im Rahmen der BAU: „Trotzdem raten wir Verarbeitern grundsätzlich davon ab, gedämmte Fassadenflächen über einen längeren Zeitraum ungeschützt einer Bewitterung auszusetzen. ... Kommt es bei der Montage der Fassadenbekleidung zu Verzögerungen, ist das allerdings kein Grund zur Sorge, wie wir jetzt wissen.“

Weitere Informationen zu den Kerndämmungen Kernrock und der RP-KD 035 VS können per E-Mail an Rockwool angefordert werden.

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