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ETA für Pure Floc-Einblasdämmung aus Mineralwolle von URSA

(15.3.2019; BAU-Bericht) Die Europäisch Technischen Zulassungen (kurz ETA, European Technical Approval) ersetzen die bisher in Deutschland gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ). Für das Einsatzgebiet Kerndämmung sind diese im November 2018 abgelaufen, und aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes war es den Herstellern nicht mehr möglich, diese verlängern zu lassen. Für alle anderen Anwendungsgebiete der Einblasdämmung aus Mineralwolle werden die Zulassungen im Dezember 2019 ihre Gültigkeit ebenfalls verlieren. Die neue ETA für die Einblasdämmung von URSA beinhaltet bereits heute alle Anwendungsgebiete.

Die ETA deklariert alle Produkteigenschaften der Einblasdämmung und spezifiziert die Anwendungsgebiete von ...

  • Pure Floc in Holzgefachkonstruktionen und obersten Geschossdecken bzw.
  • Pure Floc KD als Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk.
Fotos © URSA 

Dank der ETA ist im Falle einer Sanierung eines Bestandsgebäudes durch das nachträgliche Verfüllen eines zweischaligen Wandaufbaus die Förderung durch die KfW weiter unproblematisch.

Weitere Informationen zu Pure Floc und Pure Floc KD können per E-Mail an URSA angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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