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Städte und Regionen in Europa haben beim Wiederaufbau nach der COVID-19 Krise zu wenig Einfluss


  

(2.2.2021) Aus einer aktuellen Umfrage des  Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) und des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) geht hervor, dass offenbar nur wenige Länder ihre lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ausreichend an der Ausarbeitung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne beteiligen. Die Mitgliedstaaten müssen aber der Europäischen Kommission nationale Pläne vorlegen, wenn sie Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility - RRF) in Anspruch nehmen wollen, die mit ihren 672,5 Mrd. Euro der Eckpfeiler von „NextGene­ra­tionEU“, dem Aufbauplan für Europa, ist.

Regionen müssen bei Aufbau- und Resilienzplänen gehört werden!

Lucia Puttrich, Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten, erklärte kürzlich in einer Sitzung der Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON): „Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist das wichtigste Element des Aufbauplans. Angesichts des Umfangs der Hilfe kommt es besonders auf die Durchführung an. Der Schwerpunkt muss nun darauf liegen, dass die Gelder die Region erreichen und dort wichtige Impulse setzen. Dies bedeutet Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit, in den Grünen Deal, in die Stärkung des Gesundheitssystems und in die Digitalisierung. Diese Ziele können nur umgesetzt werden, wenn die Regionen bei der Gestaltung und Durchführung der Programme mitreden können. Denn durch Mitsprache können gemeinsame Konzepte entwickelt werden, die auf den Bedarf vor Ort zugeschnitten sind. Dies ist der Grundgedanke der Subsidiarität, den wir ausdrücklich unterstützen.“

Michael Murphy (IE/EVP), Vorsitzender der Fachkommission ECON und Mitglied des Grafschaftsrates von Tipperary, stellte fest: „Der AdR und die Fachkommission ECON legen großen Wert auf evidenzbasierte Forschung - und deren Ergebnisse zeigen, dass leider nur eine Minderheit der Mitgliedstaaten ihre lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Ausarbeitung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne konsultiert hat. Und sogar noch weniger Mitgliedstaaten haben deren Beiträge auch tatsächlich berücksichtigt. Als wichtigstes Hindernis nannten die Befragten den schlichten Mangel an Bereitschaft auf Seiten der nationalen Regierung, sich um die Einbeziehung der subnationalen Regierungen zu bemühen. Für die Zukunft ist es wichtig, dass diese Tatsache umfassend in den Institutionen bekannt gemacht wird. Dies könnte bewirken, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vor der Vorlage der endgültigen Pläne stärker einbezogen werden.“

Christophe Rouillon (FR/SPE), Bürgermeister von Coulaines und Hauptberichterstatter des AdR für die Aufbau- und Resilienzfazilität, betonte, dass „die Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität die erklärte Absicht enthält, die Städte und Regionen in die nationalen Aufbaupläne einzubinden. Ihre Einbeziehung in die Planung würde eine effiziente Nutzung der Ressourcen vor Ort gewährleisten, um Mitnahmeeffekte und Redundanzen zu vermeiden, insbesondere bei den Europäischen Strukturfonds. Die linke Hand muss wissen, was die rechte tut. Nach wie vor sind die Mitgliedstaaten am Zug: Sie können und müssen im Hinblick auf Transparenz und Koordinierung besser werden.“ Der AdR verfolgt die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität eingehend und mit großer Aufmerksamkeit.

Zur Erinnerung: Die Aufbau- und Resilienzfazilität

... ist mit 672,5 Mrd. Euro ausgestattet und dient der Unterstützung der EU-Länder bei der Durchführung von Reformen und Investitionen in die gemeinsamen Prioritäten der EU. Bis zu 312,5 Mrd. Euro werden in Form von Zuschüssen und bis zu 360 Mrd. Euro in Form von Darlehen bereitgestellt.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist das größte Finanzierungsinstrument des 750 Mrd. Euro umfassenden Aufbauinstruments „NextGenerationEU“, das auch als Aufbauplan für Europa bezeichnet wird. Um die Unterstützung durch die Aufbau- und Resilienzfazilität in Anspruch nehmen zu können, sollten die Mitgliedstaaten nationale Aufbau- und Resilienzpläne vorlegen, in denen die zu finanzierenden Reformen und Investitionen aufgeführt sind.

Am 18. Dezember 2020 erzielten das Europäische Parlament und der Rat der EU eine politische Einigung über die Fazilität. Das Parlament wird voraussichtlich auf seiner Plenartagung im Februar über den Text abstimmen; anschließend wird der Rat den Text förmlich annehmen.

Die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne müssen der Europäischen Kommission bis zum 30. April 2021 vorgelegt werden. Die Steuerung dieses neuen Instruments ist eng auf die wirtschaftspolitische Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters abgestimmt. Der AdR hat in den letzten Jahren mehrfach die mangelnde strukturierte und systematische Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die wirtschaftspolitische Steuerung im Allgemeinen und in das Europäische Semester im Besonderen kritisiert.

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