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Schulungspflicht für PU-Schäume gilt ab 24. August 2023

(21.8.2023) Für das sichere Anwenden von diisocyanathaltigen Produkten wie PU-Schäumen gilt ab dem 24. August 2023 die von der EU in der Chemikalienverordnung REACH festgelegte PU-Schulungspflicht. Verarbeiter, die noch keine Schulung absolviert haben, sollten dies so schnell wie möglich nachholen. Auf der Website von Soudal finden sie alle wichtigen Informationen und einen direkten Zugang zur Online-Schulung.

Die Frist für die Schulung im Umgang mit diisocyanathaltigen Produkten läuft ab. Ab dem 24. August müssen Verarbeiter in der sicheren Handhabung z.B. mit PU-Schäumen geschult und geprüft sein. (Bild: Soudal) 

Schnell und einfach zum PU-Schulungs-Zertifikat

Das Unternehmen Soudal, unabhängiger Produzent von Polyurethan-Bauschäumen, bietet Handwerkern auf einer eigens eingerichteten Webseite die Möglichkeit, sich umfassend über PU-Produkte und deren fachgerechte Anwendung zu informieren. Ein Link führt direkt zur Online-Schulung, die vom Verband der europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie (FEICA) in Abstimmung mit den europäischen Industrieverbänden der Diisocyanathersteller entwickelt wurde. Durch das praktische E-Learning-Format hat jeder Verarbeiter rund um die Uhr Zugriff auf die Schulung und kann anschließend die Multiple-Choice-Fragen ebenfalls direkt online beantworten. Bei genügend richtigen Antworten wird sofort ein digitales Zertifikat ausgestellt, das per E-Mail als Schulungsnachweis zugesandt wird.

Regelmäßige Auffrischung

Um sicherzustellen, dass Verarbeiter stets auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Verarbeitung von Polyurethan-Schäumen, PU-Dichtstoffen und PU-Holzleimen sind, muss die Schulung alle fünf Jahre wiederholt werden. Während selbständige Verarbeiter sich selbst um ihre Zertifizierung kümmern müssen, sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass ihre Mitarbeiter erfolgreich an der Sicherheitsschulung teilgenommen haben. 

Weitere Informationen können per E-Mail an Soudal angefordert werden.

 

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