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Tiefensee will Nutzung erneuerbarer Energien vorschreiben(28.10.2007)
Die Umlage der Kosten für diese Energiemaßnahmen soll wie bisher auf viele Jahre verteilt werden, so dass die Belastung für die Mieter ausrechenbar und erträglich ist. Das Mietrecht werde deshalb nicht geändert werden. Die Modernisierungskosten werden zudem durch die Einsparungen wegen der höheren Energieeffizienz gemindert. Damit wird der Wohnungsbestand in Deutschland auf Dauer energieeffizient und auf erneuerbare Energien ausgerichtet. Dies entspreche den Interessen von Mietern und Vermietern gleichermaßen. Nur ein auch im Energiebereich hochmoderner Wohnungsbestand werde vermittelbar sein und bezahlbaren Wohnraum sichern. Der Hauseigentümer kann nach den Plänen Tiefensees, die mit dem Umweltministerium abgestimmt sind, wählen, ob er ...
Bei einer Nutzfläche von beispielsweise 100 m² sind 4 m² Solarkollektoren einzusetzen oder die Deckung des Wärmebedarfs überwiegend aus anderen erneuerbaren Energien zu erbringen. Eine grundlegende Sanierung liegt vor, wenn neben dem Austausch eines Heizkessels oder der Umstellung einer Heizung auf einen anderen fossilen Energieträger die Gebäudefassade oder das Dach überwiegend erneuert wird. Der Hauseigentümer kann seiner Verpflichtung aber auch dadurch nachkommen, dass er die Energiequalität des Gebäudes um 15 Prozent besser ausgestaltet, als es die Energieeinsparverordnung vorschreibt. Der Einsatz erneuerbarer Energien soll durch dieses Gesetz einen enormen Auftrieb erhalten. Die Hauseigentümer haben die Wahl, welche Art erneuerbarer Energien sie einsetzen wollen. Niemand wird überfordert. Damit werden sich Lösungen durchsetzen, die Wärmeenergieversorgung der Gebäude weitgehend unabhängig von den fossilen Energieträgern Öl und Gas zu machen. siehe auch für weitere Informationen:
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