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Immobilienbranche warnt vor Verschärfung energetischer Anforderungen für Gebäudebestand

(22.4.2013) Die von der Bundesregierung geplanten Neuregelungen des Energieeinspa­rungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden von Experten unter­schiedlich beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 17.4. deutlich. Das Gesetz verpflichtet Bauherren, alle Neubauten nach dem 31.12. 2020 als Niedrigstenergiegebäude zu er­richten. Für Neubauten, die von Behörden genutzt werden und im Eigentum von Be­hörden stehen, soll diese Verpflichtung bereits zwei Jahre früher wirksam werden.

keine Verschärfungen für den Gebäudebestand

Skeptisch zu dem Vorhaben äußerten sich Vertreter der Immobilienwirtschaft und ver­wiesen auf mögliche Auswirkungen auf Baukosten und Mieten. Ausdrücklich begrüßt wurde hingegen, dass es keine Verschärfungen für den Gebäudebestand geben soll. Es sei richtig, im Bestand beim Prinzip der Freiwilligkeit zu bleiben, sagte Walter Rasch von der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID). Bei einheitlich hohen Vorgaben für die energetische Sanierung sei die Effizienz nicht gesichert, was auch zu einem Druck auf die Mieten führen könne, fügte er hinzu. Ei­ne Ausweitung der Vorgaben auf den Bestand sei wirtschaftlich nicht sinnvoll und sto­ße auf verfassungsrechtliche Bedenken, sagte Kai H. Warnecke von der Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus und Grund. „Eine solche Enteignung auf kaltem Wege leh­nen wir ab“, machte er deutlich. Dagegen übte Carsten Wachholz vom Naturschutz­bund Deutschland (NABU) Kritik an der Regelung. Bei der Wirtschaftlichkeitsbe­trachtung energierelevanter Bauteile und Technik seien sehr unterschiedliche, teils realitätsferne Annahmen getroffen wurden, kritisierte Wachholz.

Werner Genter von der KfW-Bankengruppe befürwortete die Zielrichtung des Ge­setzentwurfes, ab 2020 Neubauten als Niedrigstenergiehäuser zu errichten. Das sei nötig, wolle man bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Einer entsprechenden Energieeinsparpflicht bei der Sanierung von Bestandsgebäuden steht auch der KfW-Vertreter skeptisch gegenüber. Dies könne dazu führen, dass das Sanierungstempo nachlasse. Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK begrüßt die geplante Steigerung der Effizienzstandards, machte dessen Vertre­ter Harald Rupp deutlich. In der Umsetzung müsse allerdings sichergestellt werden, dass die bisherige Balance aus Energieeinsparung, Energieeffizienz und dem Einsatz von erneuerbaren Energien weiterhin bestehen bleibe, sagte Rapp.

Klassensystem ungerecht?

Mehrfamilienhäuser würden durch die geplante Verschärfung stärker belastet als Ein­familienhäuser, bemängelte Dietmar Wahlberg von der Arbeitsgemeinschaft für zeit­gemäßes Bauen. Das sei „nicht zielführend“, da Mehrfamilienhäuser sowohl im Bau als auch in der Nutzung grundsätzlich energie- und ressourcenschonender ausgeführt und betrieben werden könnten. Wahlberg sprach sich zudem für Änderungen beim Energieausweis aus, der seiner Meinung nach derzeit keine Akzeptanz habe. Mit Ver­weis darauf, dass jedes Gebäude ein Unikat und daher auch nicht klassifizierbar sei, warnte er gleichzeitig davor, stattdessen ein Klassensystem entwickeln zu wollen. NABU-Vertreter Wachholz sah das anders. Auch wenn es möglicherweise zu einigen Ungerechtigkeiten kommen könne, sei ein Klassensystem der richtige Weg.

Für eine Einführung von Energieeffizienzklassen sprach sich auch Hilmar von Lojewski vom Deutschen Städtetag aus. Damit würde sich Vieles vereinfachen, sagte er. Als „problematisch“ bewertete er, dass die öffentliche Hand als Bauherr eine Art Vorbild­funktion übernehmen solle. „Das können wir nicht alleine stemmen“, sagte der Vertre­ter der Kommunen und sprach sich für eine Unterstützung durch den Bund im Sinne eines „Konjunkturpaketes 3“ aus.

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