Bundesgerichtshof erlaubt leichte Grenzverletzung bei energetischer Fassadenertüchtigung

Eine neue Fassadendämmung, die geringfügig die Grenze zum Nach­bar­grund­stück überschreitet, muss u.U. hingenommen werden - zumindest dann, wenn es sich um einen Altbau handelt und eine Innendämmung einen unzumutbaren Aufwand darstellen würde.

  • Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 20.05.2025, 04:00 Uhr
  
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