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Eine Honorarordnung ist keine Bürokratie

Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesingenieur- und Bundesarchitektenkammer zum "Masterplan Bürokratieabbau" des BMWA und den damit zusammenhängenden Überlegungen zur HOAI

(1.2.2003) Dr. Karl-Heinrich Schwinn, Präsident der Bundesingenieurkammer, und Peter Conradi, Präsident der Bundesarchitektenkammer, äußerten sich am 31. Januar 2003 in Berlin gemeinsam zur Vorschlagsliste der Projektgruppe "Masterplan Bürokratieabbau", die unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit erstellt worden ist: "Die Bundesregierung scheint mit ihren Vorschlägen zum Bürokratieabbau in Richtung Modernisierung umschwenken zu wollen. Architekten und Ingenieure fordern schon lange eine Vereinfachung vieler Vorschriften wie die des Vergaberechts oder des Umweltrechts. Doch die von Clement vorgelegte Liste attackiert mit der HOAI auch Gutes und Bewährtes." Die knapp 70.000 Ingenieur- und Architekturbüros in Deutschland mit ihren rund 550.000 Beschäftigten sind als wissensbasierte Dienstleister ein Herzstück der mittelständischen Wirtschaft. Aufgrund des hohen Leistungswettbewerbs und der ausgeprägten Flexibilität tragen die technischen freien Berufe wesentlich zur Verbesserung der Qualität am Bau und zu einer Reduzierung der Baukosten bei.

"Die Arbeit der Architekten und Ingenieure wird täglich durch ausufernde Rechtsvorschriften behindert. Wir bieten der Bundesregierung schon lange unseren Sachverstand für eine Überprüfung sämtlicher Verordnungen und Gesetze im Bereich des Planens und Bauens an.", so Dr. Karl Heinrich Schwinn. Beispiele sind sechzehn verschiedene Landesbauordnungen oder komplizierte Vergabeordnungen. Doch die Vorschlagsliste aus dem Hause Clement lädt zu Missverständnissen ein. "Liberalisierung darf nicht zu einem Verschwinden des Ordnungsrahmens führen. Die technischen freien Berufe sind für eine Modernisierung Deutschlands. Doch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure steht nicht für Bürokratie, sondern ist vielmehr Garant eines fairen Leistungswettbewerbs und ein Instrument zum Schutz des kleinen Bauherrn. Mit dem Bundeskanzler herrschte hierüber bisher Einvernehmen", betont Peter Conradi.

Im Lebenszyklus eines Gebäudes machen die Planungskosten zwischen ein und zwei Prozent der Gesamtkosten aus. Gleichzeitig hängt die Höhe der Gesamtkosten erheblich von der Qualität der Planung ab. Einer klaren und einfachen Honorarordnung kommt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Bedeutung zu. Sie ist Verbraucherschutz. Sie schafft Transparenz auf einem komplexen und unübersichtlichen Markt, verhindert einen ruinösen Preiswettbewerb und ermöglicht so die Beurteilung des Angebots an Planungsleistungen anhand qualitativer Merkmale.

Peter Conradi und Dr. Karl-Heinrich Schwinn begrüßen den Paradigmenwechsel der Bundesregierung weg von einer Interventionspolitik à la Holzmann hin zu einer Reformpolitik und stellen klar: "Die Kammern der Architekten und Ingenieure werden sich weiterhin an der Modernisierung des Standorts Deutschland beteiligen. Dies gilt auch für eine Modernisierung der HOAI, aber nicht für deren Abschaffung."

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