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unbefriedigend? Novellierung der EU-Richtlinie gegen Zahlungsverzug

(1.8.2010) "Gut gemeint, aber kein Fortschritt für Bauunternehmen", mit diesen Wor­ten bewertete der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauin­dustrie, RA Michael Knipper, am 29.7. in Berlin die derzeit diskutierte Neufassung der europäischen Richtlinie gegen Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Das Problem, dass Bauunternehmen monatelang auf Geld von ihren Gläubigern für bereits angefallene Ma­terial- und Arbeitskosten warten müssen, würde so nicht gelöst.

Die bestehende europäische Richtlinie 2000/35/EG verpflichtet öffentliche Stellen und Unternehmen seit dem Jahr 2000, Rechnungen zum vereinbarten Zeitpunkt zu bezah­len, spätestens aber 30 Kalendertage nach Rechnungserhalt bzw. Leistungserbringung oder Abnahme. Wird die Zahlungsfrist überschritten, ist ein Verzugszins von mindes­tens sieben Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig. Das werde aber, so Knipper, kaum beachtet und die Änderungsvorschläge brächten sogar eine Verschlechterung: eine Zahlungsfrist ausnahmsweise bis zu 60 Kalendertagen und eine Abnahmefrist von weiteren 30 Kalendertagen.

Bislang gelte für die öffentliche Hand in Deutschland eine Abnahmefrist von grundsätz­lich 12 Werktagen. Mit der Novellierung bestünde die Gefahr, dass Bauunternehmen mindestens 90 Tage auf ihr Geld warten müssten, was wirtschaftlich untragbar wäre und im Widerspruch zum Konjunkturprogramm der Europäischen Union stünde, das eine Bezahlung innerhalb von 30 Kalendertagen durch die öffentliche Hand verspräche, so Knipper. Weit verfehlt würde auch die Zusage des Koalitionsvertrags der Bundesregie­rung, das Zahlungsverhalten der öffentlichen Hand deutlich zu verbessern.

Noch extremer seien die Vorschläge zu Gunsten von "Unternehmen" der öffentlichen Hand. Sie dürften sich künftig 30 Kalendertage mit der Abnahme Zeit lassen und zu­sätzlich die anschließende Zahlungsfrist einseitig auf 60 Kalendertage festsetzen bzw. eine noch längere Zahlungsfrist mit dem jeweiligen Bauunternehmen "vereinbaren".

Bis Herbst 2010 wollen EU-Parlament, Ministerrat und Kommission einen Konsens zur Neufassung der Richtlinie 2000/35/EG finden, wobei sogar eine Abnahmefrist von mehr als 30 Kalendertagen in der Diskussion ist. Für Knipper geht es vorrangig darum, der öffentlichen Hand Liquiditätsvorteile auf Kosten der Wirtschaft durch möglichst lange Abnahme- und Zahlungsfristen zu verschaffen, und seiner Meinung nach sollte dann besser die bestehende Regelung beibehalten werden.

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