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BDEW zur Fernwärme-Entscheidung des Bundesrates am 11.2.

(13.2.2011) "Das Votum des Bundesrates, die Streichung der bisherigen Steuervorteile für Fernwärme durch die Bundesregierung nicht aufzuhalten, ist ein Rückschritt für die notwendige Entwicklung einer umweltfreundlichen und effizienten Energieversorgung." Das sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in Berlin. Der Deutsche Bundesrat hatte sich in seiner Sitzung  am 11.2. gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses entschieden. Hier ging es um das Fortbestehen von Steuervorteilen für Fernwärme im Rahmen der Beratungen zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes. Damit bleibt es bei der beabsichtigten Streichung der steuerlichen Begünstigung für Fernwärme zum 1. Januar 2011. Kritik übte der BDEW auch grundsätzlich am Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2011: Den Betroffenen sei in der entscheidenden Phase des Verfahrens keine Gelegenheit zu einer fachlichen Stellungnahme eingeräumt worden.

Das Votum des Bundesrates sei unverständlich und kontraproduktiv. "Die Fernwärme auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung, kurz KWK, ist eine besonders energieeffiziente und umweltfreundliche Heizenergie. Bei keinem anderen Prozess der Energieerzeugung wird der Brennstoff so effizient eingesetzt wie bei KWK- und Fernwärmesystemen. Der Energiegehalt des Brennstoffs wird zu mehr als 80 Prozent in nutzbaren Strom und nutzbare Wärme umgewandelt", erklärte Hildegard Müller. Gegenüber der konventionellen Erzeugung von Strom und Wärme spare KWK bis zu 48 Prozent der eingesetzten Primärenergie ein. Entsprechend gering seien auch die CO₂-Emissionen.

"Durch die Meseberger Beschlüsse zur Energie- und Klimapolitik hat sich die Bundesregierung im Jahr 2007 noch das Ziel gesetzt, den KWK-Anteil an der gesamten Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen. Damit wurde die Fernwärmeversorgung aus KWK als effiziente, umwelt- und ressourcenschonende Form der Wärmeerzeugung explizit anerkannt. Dieses Ziel ist jetzt in weite Ferne gerückt." betonte Müller. Die Entscheidung des Bundesrates sei umso erstaunlicher, als dass dieser selbst am 26. November 2010 für eine zügige Wiederaufnahme der im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes gestrichenen Steuerbegünstigung der Fernwärme plädiert hatte.

Der BDEW hatte sich im Laufe der Beratungen zum Haushaltsbegleitgesetz 2011 und der Änderung zum Energie- und Stromsteuergesetz in mehreren Stellungnahmen, einer Anhörung im Finanzausschuss und bilateralen Gesprächen wiederholt ausdrücklich für eine zügige Wiedereinführung der Steuerbegünstigung für die Fernwärme eingesetzt. "Zukünftig kommen erhebliche Steuermehrbelastungen auf die zentrale Fernwärmeversorgung zu. Dies ist umso unverständlicher, als die Fernwärme- und KWK-Systeme auch dem Emissionshandel unterliegen. Auf dem Wärmemarkt konkurrieren sie aber mit Heizungssystemen, die am Emissionshandel nicht teilnehmen müssen. Außerdem stellt die Umsetzung der Beschlüsse die Energieunternehmen vor große bürokratische Hürden. Dies steht den Bestrebungen der Bundesregierung, den Bürokratieabbau voranzubringen, konträr gegenüber. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates wurde die Chance vertan, die hier bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zu korrigieren und die Benachteiligung der Fernwärme rückgängig zu machen", bedauerte Hildegard Müller.

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