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Bündnis 90/Die Grünen fordern Wohngemeinnützigkeitsgesetz


  

(18.4.2016) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will einen Wie­dereinstieg in die gemeinnützige Wohnungswirtschaft und for­dert die Bundesregierung in einem aktuellen Antrag (Drucksa­che 18/8081) auf, ...

  • kurzfristig im Rahmen eines Sofortprogrammes durch ob­jektbezogene Förderung für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen und
  • langfristig ein Wohngemeinnützigkeitsgesetz als Dauerprogramm aufzulegen.

Die Fraktion begründet ihren Antrag mit einem „eindeutigen Marktversagen“ im Be­reich des sozialen und günstigen Wohnungsbaus. Der Antrag wurde am 14. April im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gemeinsam mit einem Antrag der Fraktion Die Linke (18/7415) zum selben Thema debattiert.

Im Rahmen des Sofortprogramms schlagen die Grünen vor, Investoren für den Neubau von Sozialwohnungen mit Dauerbindung eine einmalige Steuergutschrift zu gewähren. Je nach Zielgruppe der Sozialwohnung sollen demnach bis zu 20% der Gesamtkosten abgesetzt werden können. Auch umgewandelte Bestandswohnungen sollen absetzbar sein.

Wohngemeinnützigkeit als „attraktive Vermarktungsform“

Im Dauerprogramm sollen jene Wohnungsunternehmen und -gesellschaften gefördert werden, die 90% ihres Bestandes für die europarechtlich möglichen 30 Jahre in die ge­meinnützige Förderung einbringen. Je nach Mieter-Zielgruppe - die Grünen orientieren sich an den Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgesetzes - sollen die Gesell­schaften gänzlich von der Grunderwerbs-, der Gewerbe- und der Körperschaftssteuer befreit werden. Dadurch werde die Wohngemeinnützigkeit zu einer „attraktiven Ver­marktungsform“, die zugleich „sozial verantwortlich“ wirke. Außerdem soll durch detail­lierte Regelungen beispielsweise die Gewinnausschüttung auf eingebrachte Kapitalan­teile begrenzt werden.

Die Förderung soll nach Willen der Grünen dabei zielgerichtet erfolgen und etwa re­gional auf Gebiete, in denen die Mietpreisbremse oder eine Kappungsgrenze gilt, be­schränkt werden. Um eine Akteurskonzentration zu vermeiden und Vielfalt zu fördern, solle ferner eine regionale Begrenzung oder eine Obergrenze des zu verwaltenden Be­standes geprüft werden, heißt es in dem Antrag. Zudem fordern die Grünen Mitbestim­mungsmöglichkeiten für die Mieter und eine regelmäßige Kontrolle der steuerlich geför­derten Unternehmen beziehungsweise Gesellschaften.

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